Digitalisierung und intelligente Mobilität vorantreiben – effiziente Logistik ermöglichen

Die Zukunft der Mobilität wird intelligent und vernetzt. Schon heute können sich Nutzer mit wenigen Klicks am Smartphone über Verkehrsverbindungen informieren, sie buchen, bezahlen und das Ticket speichern. In der Logistik sorgen elektronische Dokumente und eine zuverlässige Informationskette für eine bedarfsgerechte Steuerung der Warenströme und eine bessere Vernetzung verschiedener Verkehrsträger. Grundlage für einen höheren Automatisierungsgrad, den Einsatz Künstlicher Intelligenz, genauere Statusinformationen und zuverlässige Prognosen, intelligente Infrastrukturen und Fahrzeugteile ist eine flächendeckende Versorgung mit mobilem Datennetz – das fehlt.

Die Digitalisierung soll in allen Bereichen der Mobilität und Logistik auf Zuverlässigkeit, Transparenz, Komfort und Effizienz einzahlen. Letztendlich damit auch auf den Klimaschutz. Allerdings hat Deutschland gerade bei der flächendeckenden Versorgung mit mobilem Datennetz noch sehr viel aufzuholen. Es mangelt nicht nur an der lückenlosen Versorgung, sondern auch an der Umsetzung vom Projektstatus in den Betrieb. Viele intelligente und vielversprechende Pilotprojekte kommen über die Projektphase nicht hinaus und werden dann anderswo auf der Welt marktreif. In der Jahresauftaktveranstaltung im Januar 2021 widmete sich das DVF genau dieser Problematik.

 

Wir sind nur leider in Deutschland keine Umsetzungsweltmeister bei der Digitalisierung des Verkehrssektors. Das muss sich ändern! Dafür brauchen wir jetzt einen Digitalpakt für Mobilität, der die Finanzierung sicherstellt und alle Partner zur Umsetzung verpflichtet.

Agnes HeftbergerMitglied der Geschäftsführung, IBM Deutschland GmbH

Agnes Heftberger - Bildquelle: Webseite DVF

Ausbau mobiles Datennetz

Das DVF setzte sich im Jahr 2020 auch für den zügigen Ausbau des mobilen Datennetzes entlang der Verkehrsmagistralen ein. Insbesondere an den ICE-Strecken wurden die Ausbauverpflichtungen der Versteigerung der LTE-Frequenzen bisher nicht erfüllt. Nach Messungen der Deutschen Bahn (DB) AG bestehen noch viele Funklöcher oder die verfügbaren Bandbreiten sind unzureichend. Das DVF vereinbarte gemeinsam mit anderen Mobilitätsverbänden, der DB AG und den Mobilfunkprovidern eine Strategie zur schnellen flächendeckenden Versorgung der Schienenwege mit mobilem Breitband in einem Positionspapier.

Der Schlüssel dafür ist die Nachrüstung aller Züge mit sogenannten gehärteten Endgeräten für den sicherheitsrelevanten Bahnfunk GSM-R. Nur so kann der Einsatz der Mobilfunkfrequenz LTE900 entlang von Bahnstrecken störungsfrei erfolgen. Mit dem jetzt genehmigten Förderprogramm des Bundes zur Nachrüstung störungsfreier GSM-R Endgeräte wurde der Weg dafür frei gemacht. Trotzdem sieht das DVF weiteren Handlungsbedarf: Nach dem Sprung vom 2G-Standard auf das leistungsfähige 4G muss bereits die nächste Mobilfunkgeneration 5G an den Start gebracht werden.

Per Automatisierung zur Autonomie

Schrittweise wird der Rechtsrahmen für automatisierte Fahrfunktionen an die technische Entwicklung im motorisierten Individualverkehr und im ÖPNV angepasst. Es geht darum, die neuen Fahrfunktionen realitätsnah „im Feld“ und gleichzeitig sicher zu überprüfen. Ebenso geht es um die Automatisierung in geschützten Räumen wie Parkhäusern. Der Rechtsrahmen dafür muss mit Augenmaß gesetzt werden, mit ausreichendem Sicherheitsniveau einerseits und angemessenen und handhabbaren Anforderungen andererseits, beispielsweise an die „Technische Aufsicht“ von automatisierten Verkehrsmitteln. Die so genannte „Anforderung der gleichen Sicherheit“ ist ein wichtiges Entscheidungskriterium. Wichtig ist, bei der Gestaltung des Rechtsrahmens und bei den Testfeldern auch Spielraum für die Integration verschiedener Verkehrsträger zu bieten. So sollten im städtischen Raum Straßenbahnen und motorisierter Straßenverkehr im Sinne gemischter Einsatzfelder aufeinander abgestimmt werden. Ebenso geht es um moderne Signalanlagen und eine intelligente Infrastruktur, die die Automatisierung zusätzlich unterstützen können.

Maut mit Mehrwert versehen

Die Überarbeitung der EU-Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignette) waren im Jahr 2020 auch Gegenstand der Verhandlungen im EU-Verkehrsministerrat unter deutscher Ratspräsidentschaft. Ziel ist nach wie vor, die Umweltauswirkungen von Fahrzeugen stärker in den Tarifen abzubilden.

Anna Deparnay-Grunenberg MdEP - Bildquelle: https://anna.deparnay-grunenberg.eu/wp-content/uploads/2020/02/20200107_EP-095339A_JBR_295-scaled-e1590565104174.jpg

Mit der Revision der Eurovignettenrichtlinie muss daher bei der Ausgestaltung der Maut sowohl die Erhebung von Staugebühren, als auch die Einbeziehung von CO₂-Emissionen möglich sein. Wichtig ist, dass die Einnahmen auch zielgerichtet für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse verkehrsträgerübergreifend genutzt werden.

Anna Deparnay-Grunenberg MdEP
Fraktion der Grünen/EFA, Europäisches Parlament

Das DVF begleitete die Verhandlungen und forderte, die Eurovignetten-Richtlinie zukunftsorientiert auszugestalten. Dazu gehört nach Ansicht des DVF eine technologieneutrale Spreizung der Maut nach CO₂-Ausstoß. Diese Maßnahme kann zusätzliche Anreize zur Investition in verbrauchs- und emissionsarme Fahrzeuge und Technologien setzen. Sie ist zudem die Voraussetzung dafür, die nationalen Mautgesetze entsprechend anpassen zu können. Nach Auffassung des DVF kann die Maut aber noch mehr bieten: So könnten die Mautdaten für aktuelle Verkehrsprognosen oder Analysen über die Güterverkehrsströme genutzt werden.

Ein CO₂-abhängiger Anteil der Maut macht Sinn, muss in der Konsequenz aber auch eine Mautermäßigung für Fahrzeuge mit einem geringeren CO₂-Ausstoß vorsehen. Die aktuelle Eurovignettenrichtlinie steht dem entgegen, darum muss der vorliegende Kompromissvorschlag in Brüssel jetzt zügig verabschiedet werden.

Alois Rainer MdB
Verkehrspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion CDU/CSU

Alois Rainer MdB - Bildquelle: https://www.alois-rainer.com/index.cfm?resid=0&res=1024&sid=2&skt=5676&pid=5690

Elektronische Frachtinformation (eFTI) und elektronischer Frachtbrief eCMR

Ebenfalls eng begleitete das DVF die Verabschiedung der EU-Verordnung zur elektronischen Frachtinformation (eFTI) durch das EU-Parlament. Gerade mit der Verpflichtung auf Gegenseitigkeit wurde eine wesentliche Forderung des DVF erfüllt, denn eFTI war zunächst als „Einbahnstraße“ vorgesehen. Das DVF sieht damit die Chance, dass eFTI zu einem Digitalisierungstreiber für den Logistikstandort Europa wird. In einem ersten Akt sollte dazu der elektronische Frachtbrief (e-CMR) europaweit umgesetzt werden – das ist in Deutschland noch nicht vollzogen. Zudem müssen besonders kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung der Frachtinformationen unterstützt werden. Wichtig ist aus Sicht des DVF auch, die Unternehmen mit ihren bestehenden Systemen möglichst bürokratiearm und nahtlos an eFTI anzubinden.

Digitale automatisch Kupplung (DAK)

Die DAK ist weit mehr als das bloße automatische Kuppeln von Wagons. Sie verbindet auch Strom-, Daten- und Hauptluftleitungen der Wagen und ist damit die Voraussetzung für eine umfassende Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs. Für das Ziel der Erhöhung des Modal Split zugunsten des Schienengüterverkehrs von 25 Prozent ist die DAK unerlässlich. Aktuell befindet sich die DAK noch in der Projektphase unter Führung der DB AG. Die Test- und Demonstratoraktivitäten werden durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) finanziert. Im Anschluss an die Betriebserprobung im Jahr 2022 steht die Zulassung durch die EU an.

Reform Personenbeförderungsrecht und neue Mobilitätsdienste

Für die Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eine Findungskommission ins Leben gerufen. Diese legte Eckpunkte für eine Novelle des PBefG vor, die die Marktentwicklung bei neuen Mobilitätsdienstleistungen berücksichtigen sollte. Auf dieser Basis erarbeitete das BMVI einen Referentenentwurf, der Ende 2020 im Kabinett verabschiedet wurde. Zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 soll der Gesetzgebungsprozess für die Reform abgeschlossen werden.

Aus Sicht des DVF wird im Entwurf die künftig weiter zunehmende Bedeutung von Pooling gewürdigt, jedoch ist es fraglich, ob das Thema durch die Aufteilung in die zwei Kategorien „Pooling innerhalb“ und „außerhalb des ÖPNV“ wirklich handhabbarer wird. Es ergeben sich an vielen Stellen Spielräume für die Genehmigungsbehörden, so etwa bei der Genehmigungspflicht für Plattformen, bei der Rückkehrpflicht, bei Mischkonzessionen und bei den Auflagen für Pooling außerhalb des ÖPNV. Ferner sind zusätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten zugunsten des Taxigewerbes, wie Festpreisangebote und Förderoptionen im ländlichen Raum vorgesehen, die zu Lasten der Fahrdienste gehen. Der vorliegende Entwurf muss hierfür noch konkretisiert werden.

IT-SIG 2.0

Mit dem Kabinettsbeschluss zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SIG 2.0) beschloss die Bundesregierung im Dezember 2020 eine Aktualisierung der Regelungen für so genannte kritische Infrastrukturen. Das IT-SIG hat große Auswirkungen auf die Unternehmen, die diesem Regime unterworfen sind. Im Entwurf blieben sowohl die Vorschläge der Experten der öffentlich-rechtlichen Partnerschaft UP KRITIS als auch der Zivilgesellschaft unberücksichtigt. Das geltende IT-SiG 1.0 schreibt eine Evaluation der Maßnahmen vor, auf dessen Grundlage gezielt Verbesserungen erfolgen können. Diese Evaluation entfiel. Folglich enthält der Gesetzentwurf überzogene Vorschriften und pauschale Ansätze, die erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Das bindet IT-Personal und Geld. Beides wird dringend für die weitere Optimierung der Systeme gebraucht. Das DVF bemängelte deshalb konkret den fehlenden risikobasierten Ansatz, pauschale Formulierungen mit hohen Kostenrisiken für die Wirtschaft und ein unverhältnismäßiges Sanktionsmaß. Die Novelle ist somit nicht zeitgemäß, ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn und muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.

Das DVF setzt sich von Beginn an für den zügigen Ausbau des mobilen Datennetzes entlang der Verkehrsmagistralen ein. Die Realität zeigt jedoch, dass insbesondere an den ICE-Strecken die Ausbauverpflichtungen der Versteigerung der LTE-Frequenzen nicht erfüllt wurden. Es bestehen noch viele Funklöcher und die verfügbaren Bandbreiten reichen nicht aus.

Digitalisierung der Schiene

Ende September 2019 unterzeichnete das DVF gemeinsam mit dem Bund, der Industrie und den Bahnen eine Erklärung zur digitalen Schiene. Dabei geht es um die flächendeckende Einführung der europäischen Zugsicherung (ETCS) zusammen mit digitalen Stellwerken (DSTW). Dadurch wird die Netzkapazität erhöht und die Wartungskosten des Schienennetzes reduziert. Außerdem werden mit ETCS durchgängige grenzüberschreitende Schienenverkehre in Europa möglich und es stellt die Basis für die Automatisierung des Schienenverkehrs dar. Die Erklärung war der Startschuss zu folgenden Vorhaben:

  • Rolloutplan zur Ausrüstung von Infrastruktur mit ETCS und DSTW
  • Rolloutplan zur Ausrüstung der Fahrzeuge
  • Technische Standards und Beschleunigung von Prozessen
  • Finanzierungsmix von Maßnahmen an der Eisenbahninfrastruktur und den Fahrzeugen
  • Entwicklung des Digitalen Bahnbetriebs auf dem Fundament des Rollouts von ETCS/DSTW

Masterplan Schienengüterverkehr

Im Jahr 2017 wurde der Masterplan Schienengüterverkehr (MSGV) ins Leben gerufen. 2019 wurden von den fünf Sofortmaßnahmen drei auf den Weg gebracht:

  • die Senkung der Trassenpreise,
  • die Bewertung des 740-Meter-Netzes
  • das Konzept für das Forschungsprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“.

Die für die Umsetzung erforderliche Förderrichtlinie liegt im Entwurf vor, an dessen Erarbeitung hat das DVF intensiv mitgewirkt hat. Nach Genehmigung der Förderrichtlinie durch die Europäische Union (EU) können Förderanträge gestellt werden. Im Bundeshaushalts 2020 sind l Mittel in Höhe von 20 Mio. Euro eingestellt, die mit dem Nachtragshaushalt auf Mittel 30 Mio. Euro erhöhen wurden. Das DVF engagiert sich für eine weitere Steigerung des Mittelansatzes in den aktuellen Haushaltsverhandlungen des Bundestags.

Das DVF wirkt in der Arbeitsgruppe „Umsetzung Masterplan Schienengüterverkehr“ mit. Wichtige Themen sind dabei das Förderprogramm Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr, die Gleisanschlussförderung, die Anlagenpreisförderung mit Fokus auf den Einzelwagenverkehr, die aktuellen technischen Innovationen der Industrie für den Schienengüterverkehr, die EU-weite Einführung einer Digitalen Automatischen Kupplung (DAK), sowie die IT Systeme (u. a. Projekt Einfachbahn und Klick& Ride). Das DVF arbeitet an dem Ziel, den Masterplan Schienengüterverkehr mit dem zu erstellenden Plan des Zukunftsbündnisses Schiene zu verzahnen.

Personenbeförderungsgesetz reformieren

Es ist aus Sicht des DVF wichtig, den Mobilitätssektor weiter zu modernisieren ohne die funktionierenden und leistungsfähigen Hauptadern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu kannibalisieren. Moderne Formen der Fahrtvermittlung – auch für das Taxigewerbe – müssen ermöglicht werden, der ÖPNV ist zu flexibilisieren und dabei das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) so zu gestalten, dass der Übergang von der Experimentierklausel in den Regelbetrieb möglich ist, auch wenn die Mobilitätsform nicht eindeutig einer geregelten Form entspricht.

Mobilitätsdaten fair offenlegen

Vernetzte Mobilität braucht qualitativ hochwertige Informationen zu den einzelnen Elementen der Mobilitätskette. In Deutschland legt die delegierte EU-Verordnung 2017/1926 die Basis für so genannte nationale Zugangspunkte für Mobilitätsdaten, an denen die wichtigsten Zustands- und Verbindungsdaten verfügbar gemacht werden. Parallel hierzu wird die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Public Sector Information (PSI) vorbereitet. Das DVF forderte hier die Wettbewerbsgleichheit zwischen öffentlichen Verkehrsunternehmen und privatwirtschaftlichen Anbietern sicherzustellen. Nach Auffassung des DVF darf daher der Umfang der so genannten High Value Datasets, den ausschließlich die öffentlichen Unternehmen offenlegen sollen, aber nicht private Anbieter, den Rahmen der delegierten Verordnung nicht überschreiten.

Der Aktionsplan Intelligente Mobilität des DVF benennt vier besonders wichtige Aufgaben für die Politik, die auch in der laufenden Legislaturperiode nicht an Aktualität verloren haben:

  • Mobiles Breitband mit Priorität an den Verkehrswegen und Knotenpunkten bereitstellen: Hier ist der Bund in der Pflicht, die alten Ausbauverpflichtungen einzufordern und den neuen mehr Nachdruck zu verleihen. Gleichzeitig müssen geeignete Fördermodelle aufgesetzt werden.
  • Datenverfügbarkeit für intelligente Mobilitätsdienste und Mobilitätsplattformen verbessern: Das bedeutet, den Datenschutz unbürokratischer und handhabbarer zu gestalten und die Wettbewerbsgleichheit zwischen öffentlichen Verkehrsunternehmen und privatwirtschaftlichen Anbietern sicherstellen. Darum begleitet das DVF die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Open Data, die so genannte PSI-Richtlinie, besonders kritisch.
  • Den Rechtsrahmen für intelligente Mobilität unter anderen im Personenbeförderungsgesetz mit Augenmaß anpassen. Das bedeutet einerseits Spielraum für intelligente Mobilitätslösungen aller Player und Anreize für eine bessere Mobilität. Pooling ist ein wichtiges Angebot. Andererseits muss eine Kannibalisierung des funktionierenden ÖPNV-Angebotes ausgeschlossen sein. Auch in anderen Bereichen – Eichrecht, Wohneigentumsrecht / Ladesäulen – besteht noch Anpassungsbedarf an die Erfordernisse der E-Mobilität.
  • Die digitale Daseinsvorsorge auf der Seite des Bundes und der Länder ernst nehmen, indem die digitale Nachrüstung und Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur vorangetrieben wird. Darunter sind äußerst anspruchsvolle Vorhaben zu verstehen wie die Digitalisierung des Schienenverkehrs.

KI für vernetzte Mobilitäts- und Transportsysteme

Im Verkehrsbereich sind bereits viele Konzepte unter Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) marktreif oder befinden sich im Einsatz. Dennoch ist eine gezielte investive Unterstützung vor allem des ÖPNV-Sektors notwendig, um die Umstellung auf KI-basierte Prozesse zu beschleunigen. Wesentliche Faktoren bei der Umsetzung sind die Sicherung einer hohen Datenqualität und ein gutes Anlernen der Systeme. Ebenso notwendig sind Einblicke in die „hidden area“ der KI-Prozesse, um dort Entscheidungen nachzuvollziehen und ethische Fragen zu klären sowie eine Planungssicherheit mit Blick auf den Datenschutz zu erreichen, um eine bundesweit einheitliche Interpretation der Datenschutzvorschriften sicherzustellen.

Digitalisierung der Logistik

Mit Unterstützung des DVF und anderer Branchenverbände wurde ein Innovationsprogramm Logistik 2030 mit dem Bundesverkehrsministerium erarbeitet. Das Innovationsprogramm soll die Digitalisierung des Logistiksektors vorantreiben, eine intelligente Infrastruktur gewährleisten, Verkehrsträger effizienter vernetzen, Multimodalität unterstützen und eine deutliche Emissionseinsparung im Gütertransport erreichen. Das DVF hat erreicht, dass auch Ansätze zur Beseitigung des Fachkräftemangels im Innovationsprogramm adressiert werden.

Zitate

Dr. Arnt Vespermann

Sprecher der Geschäftsführung, Hamburg Südamerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft A/S & Co KG

"Angesichts des volatilen weltweiten Geschäfts verschaffen uns diese Größen mehr Flexibilität als noch größere Schiffe. Wir streben dann eine zeitnahe Abstimmung im Bundestag an."

Giga-Bit Internet nach Bundesländern

Quelle: Breitbandbericht BMWI 02/2020