DVF fordert Rückkehr zu Planbarkeit und Verlässlichkeit

Grundsatzurteil Bundesverwaltungsgericht zu Dieselfahrverboten:

Berlin, 27. Februar 2018 – Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Revisionsanträge der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Stickoxid-Problematik und den Luftreinhalteplänen für die Städte Düsseldorf bzw. Stuttgart zurückgewiesen. Das bedeutet, dass die betroffenen Länder und Kommunen den Erlass von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge in ihren Luftreinhalteplänen konkret in Erwägung ziehen müssen. Dabei sind sie jedoch auch gehalten, das Verhältnismäßigkeitsgebot zu berücksichtigen.

DVF-Präsidiumsvorsitzender Dr. Ulrich Nußbaum sagt dazu: „Schadstoffsenkung und Gesundheitsschutz haben für den Verkehrssektor eine sehr große Bedeutung. Genauso wichtig ist aber die Mobilität der Menschen auf ihrem täglichen Arbeitsweg, in ihrem Privatleben und die Versorgung der Innenstädte mit Gütern und Dienstleistungen. Deswegen sind pauschale Fahrverbote der falsche Weg. Sie führen zur Entwertung und Planungsunsicherheit bei Autofahrern und Gewerbe. Richtig ist, dass der Verkehrssektor insgesamt nachhaltiger werden muss.“

„Damit Verbote eine vorübergehende Maßnahme bleiben, müssen alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswege, zur Modernisierung der Fahrzeugflotten, zur digitalen Vernetzung und zur Vernetzung der Verkehrsträger ausgeschöpft werden. Der ÖPNV spielt hierbei eine wichtige Rolle. Vor allem sollte die Innovationskraft und der Wettbewerb genutzt werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Nicht zielführend sind politische Verordnungen, welche Antriebstechnologien eingesetzt werden sollen“, erklärt Nußbaum weiter.

Bereits im Nationalen Forum Diesel der Bundesregierung seien wichtige Maßnahmen benannt worden. Aus Sicht des DVF sind diese notwendig, um das gemeinsame Ziel einer besseren Luftqualität zu erreichen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • die Erhöhung der Investitionen in ÖPNV und Schienenverkehr,
  • die Umstellung der Flotten der öffentlichen Hand auf emissionsfreie oder emissionsarme Antriebe (Busse, Nutzfahrzeuge, sonstige Dienstfahrzeuge),
  • die Förderung der Umstellung von Flotten im Gewerbe und in der städtischen Logistik auf nachhaltige Antriebe (Pkw, leichte und mittelschwere Nutzfahrzeuge),
  • ein schnellerer Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Tankstellen für Erdgas und Wasserstoff,
  • eine leichtere und rechtssichere Genehmigung von neuen Mobilitätsdiensten (Pooling) im Personenbeförderungsgesetz,
  • Entwicklung eines deutschlandweiten eTickets, Bereitstellung von Echtzeit-Fahrinformationen des öffentlichen Verkehrs, Ausbau von verkehrsträgerübergreifenden digitalen Mobilitätsportalen, Verbesserung der Parkplatzsuche durch digitale Plattformen,
  • Entlastung des Schienenverkehrs bei Energiesteuer und EEG-Umlage, Senkung der Trassenpreise.