Mobilität braucht innovationsfreundlichen Datenschutz

Parlamentarischer Abend "Mobilität zwischen Datenverfügbarkeit und Datenschutz"

Das Podium des Parlamentarischen Abends am 19. März 2018
Das Podium des Parlamentarischen Abends am 19. März 2018

Berlin, 20. März 2018 – „Die Mobilitätsbranche braucht Daten von Kunden und Fahrzeugen, um innovative Möglichkeiten in den Markt zu bringen. Die Unternehmen können diese Daten allerdings nur dann für kundenfreundliche Dienstleistungen nutzen, wenn sie durch einen unbürokratischen und innovationsfreundlichen Datenschutz unterstützt werden“, sagte DVF-Geschäftsführerin Dr. Heike van Hoorn beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Verkehrsforums. Van Hoorn forderte, dass die ab dem 25. Mai gültige neue EU-Datenschutzgrundverordnung praxisnah und einheitlich umzusetzen sei.

„Mit den Daten lassen sich Verkehrsprognosen präzisieren, neue und maßgeschneiderte Angebote erstellen und Ausfallzeiten durch vorausschauende Wartung minimieren. Die Unternehmen wissen, dass sie mit den Daten sorgsam umgehen müssen, da die Menschen den Missbrauch ihrer persönlichen Daten fürchten. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung soll nun ein einheitlicher Rechtsrahmen für die ganze EU geschaffen werden. In der Realität wird der Datenschutz jedoch in den jeweiligen EU-Staaten und selbst in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. Das ist nicht nur für Startups ein großes Hindernis“, so van Hoorn.

“Die EU Datenschutzgrundverordnung ist ein sehr guter, umfassender und ausreichender Rahmen zum Schutz der Privatsphäre und Rechte der Verbraucher“, bewertete Dr. Maik Böres, Head of Future Mobility Team, BMW Group, die neue Verordnung aus Sicht der Industrie. Nun gelte es, diese umzusetzen und deren Auswirkungen zu beobachten, bevor weitere Anforderungen wie die ePrivacy oder der deutsche Vorstoß eines Datensouveränitätsgesetzes diskutiert oder implementiert würden.

Für Dieter Janecek MdB, Obmann Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Digitale Agenda des Deutschen Bundestages ist Datenschutz ganz klar ein Standortfaktor: „Gerade bei neuen Mobilitätsangeboten ist das Kundenvertrauen entscheidend und das bekommt man nur auf Basis eines funktionierenden Datenschutzes.“ Zudem bekannte sich Janecek als Befürworter der Digitalisierung im Verkehrsbereich. Fahrerassistenzsysteme, autonomes Fahren und neue Mobilitätsangebote seien große Chancen für besseren Umweltschutz und höhere Sicherheit. Allerdings: „Ohne Datenschutz fahren wir aufs Abstellgleis!“

Auch aus Sicht des Verbraucherschutzes wird ein hohes Datenschutzniveau befürwortet. Mit Blick auf den Standort Deutschland war Marion Jungbluth, Leiterin Mobilität und Reisen, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., der Auffassung, dass Datenschutz und Datensicherheit Innovationsfaktoren seien und keine Hemmnisse. „Digitalisierung muss das Leben für die Menschen und das Mobilsein einfacher, effizienter und sicherer machen. Hohe Standards in puncto Datenschutz und Cybersicherheit sind notwendig, um Vertrauen in digitale Mobilitätsdienstleistungen zu gewährleisten. Nur wer diese Herausforderungen als Chance im Wettbewerb begreift, der beweist Zukunftsfähigkeit.“

Dr. Henrik Haenecke, Vorstand Finanzen, Digitalisierung und Vertrieb, Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR, wies auf die große Nachfrage nach Mobilitätsdaten hin: „Mit schon mehr als 3,5 Mio. Downloads ist unsere BVG-App ein Erfolg. Darüber hinaus werden täglich rund 400.000 Fahrplananfragen online gestellt. Für uns ist das ein klarer Auftrag auf Basis dieser Daten unsere Fahrpläne, Auskünfte und Serviceangebote den Bedürfnissen der Kunden stetig weiter anzupassen. Dabei ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Kundendaten für uns selbstverständlich.“

Insgesamt müsse die Nutzung des ÖPNV im Vergleich zur Pkw-Nutzung einfacher werden, forderte an dieser Stelle die Verbraucherschützerin Jungbluth. Eine durchgängige Ticketbuchung über alle Verkehrsträger hinweg vom Bus über Flugzeug bis Carsharing wünschte sich auch Thomas Jarzombek MdB, Sprecher CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Digitale Agenda des Deutschen Bundestages. Eine solche App fehle noch. „Es gibt schon viele innovative Mobilitätsideen in Deutschland. Allerdings hapert es manchmal an der konkreten Umsetzung vor Ort. Die zuständigen Behörden sollten Genehmigungen viel schneller und unbürokratischer erteilen. Zu häufig wird eher blockiert als genehmigt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Experimentierklausel im Personenbeförderungsgesetz. Diese könnte zur Erprobung innovativer Lösungen viel stärker genutzt werden, hier sollten wir gegebenenfalls noch gesetzgeberisch nachjustieren.“

Abschließend plädierte Dr. Böres (BMW) für ein Zusammenwirken von Industrie, Politik und Städten und Kommunen, um die Mobilitätsbedürfnisse der Bürger zielgerichtet zu erfüllen, etwa durch offene Echtzeit-Mobilitätsdatenplattformen.

Zur Bildergalerie