Elbertiefung: Van Hoorn hofft auf Baubeginn

Zum Planergänzungsbeschluss Fahrrinnenanpassung Elbe

copyright: HHM Hasenpusch
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Berlin, 24. August 2018 – Das DVF begrüßt den gestrigen Planergänzungsbeschluss zur Fahrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe. Dazu sagte DVF-Geschäftsführerin Dr. Heike van Hoorn: „Wir hoffen, dass jetzt endlich mit den Baumaßnahmen für die Fahrrinnenanpassung begonnen werden kann. Seit Antragstellung sind 12 Jahre ins Land gegangen. Das ist viel zu viel Zeit für ein volkswirtschaftlich so wichtige Projekt.“

Die Planungsbehörden des Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg haben mit dem Beschluss Ergänzungen vorgenommen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom Februar 2017 als erforderlich angesehen hatte. Hintergrund der Maßnahme ist das europäische Naturschutzrecht. Bei der ergänzenden Kohärenzsicherungsmaßnahme Billwerder Insel geht es im Wesentlichen um den Schutz einer speziellen Pflanzenart: des Schierlings-Wasserfenchels.

Mit der dritten Planergänzung endet auch die Nichtvollziehbarkeit des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses von 2012. Zwar steht damit der baulichen Umsetzung nichts mehr im Wege. Allerdings kann der Planergänzungsbeschluss wiederum rechtlich angefochten werden.

Die Fahrrinnenanpassungen bei den seewärtigen Zufahrten sind notwendig, um die Schiffbarkeit für große Containerschiffe zu gewährleisten und die Nordseehäfen Hamburg und Bremen international wettbewerbsfähig zu halten.