Dr. Mosolf zur Bereiningungssitzung Bundeshaushalt 2019

Dr. Mosolf: „Verkehrs-Forschungsprogramme finanzieren“

Berlin, 7. November 2018 – Im Vorfeld der morgigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2019 appelliert DVF-Präsidiumsvorsitzender Dr. Jörg Mosolf an die Abgeordneten, das angekündigte Schienenforschungsprogramm, die Entlastung der Luftverkehrsunternehmen bei den Luftsicherheitskosten und die Entlastung der Häfen und der Schiene bei der EEG-Umlage im Etat einzuplanen.

Insgesamt lobte Mosolf die vorgesehene Erhöhung der Investitionssumme für den Verkehrshaushalt und die beabsichtigte Verstetigung der Mittel auf mehr als 15 Milliarden Euro. Dies fordert das DVF bereits seit langem: „Um den Rückstand beim Ausbau und Erhalt der Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen weiter aufzuholen, ist es wichtig, dass der Investitionshochlauf fortschreitet. Das hat der Bund verstanden und erhöht die Investitionsmittel von derzeit 14,1 Milliarden Euro auf mehr als 15 Milliarden Euro bis 2022. Das ist ein sehr positives Zeichen.“

Mit Blick auf die Herausforderungen im Umwelt- und Klimaschutz sowie auf die Digitalisierung im Mobilitätsbereich sagt der DVF-Präsidiumsvorsitzende: „Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, muss die Befahrensabgabe für die Binnenschifffahrt abgeschafft werden, um den umweltfreundlichen Gütertransport auf Flüssen und Kanälen zu stärken. Damit das Zukunftsprogramm Schienengüterverkehr schnell Wirkung zeigen kann, sollten ausreichend Mittel samt Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre eingestellt werden. Damit können Pilotprojekte zur Erprobung innovativer Technologien gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs stärken. Das Sondervermögen Digitale Infrastruktur wird ergänzend zu den Erlösen der Frequenzversteigerung bereits dieses Jahr mit 2,4 Milliarden Euro ausgestattet, auch für Einzelvorhaben wie die digitale Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) ist das Geld eingestellt worden. Wichtig ist, dass eine flächendeckende Abdeckung mit Mobilfunk gewährleistet wird, also auch an Logistikzentren und nicht nur entlang der Hauptverkehrsadern.“