Van Hoorn: Die Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung ausschöpfen

2. und 3. Beratung zum Gesetzentwurf Planungsbeschleunigung

Berlin, 9. November 2018 – „Mit der Verabschiedung eines Planungs- und Baubeschleunigungsgesetzes hat die Bundesregierung einen Beitrag zum Abbau des Erhaltungs- und Ausbaurückstands bei den Verkehrswegen getan“, lobt DVF-Geschäftsführerin Dr. Heike van Hoorn die Gesetzesverabschiedung im Deutschen Bundestag.

„Jetzt gilt es, die Möglichkeiten des Gesetzes auszuschöpfen und es mit Leben zu erfüllen. Wir haben sozusagen die Startlinie verlassen, müssen aber anfangen zu laufen und dabei ist uns der Personalmangel in den Behörden und Planungsbüros ein großer Klotz am Bein. Die Zentralisierung und Straffung der Verfahren nutzen jedoch nur dann etwas, wenn das Eisenbahnbundesamt, die neue Infrastrukturgesellschaft IGA, das Fernstraßenbundesamt und das Bundesverwaltungsgericht auch eine entsprechende Personalaufstockung finanziert und umgesetzt bekommen. Ich plädiere außerdem dafür, Abläufe zu modernisieren, beispielsweise mit dem Building Information Modeling “, erklärt van Hoorn.

Parallel zur Umsetzung des Gesetzes müsse bereits jetzt schon an weiteren Maßnahmenpaketen gearbeitet werden. So fehle nach Meinung der DVF-Chefin die Stärkung von partnerschaftlichen Ansätzen, um wirtschaftliche Anreize für lebenszyklusorientiertes Planen und zügige Verfahren zu schaffen. Zudem dürfe die Beschleunigung nicht vor regionalen Verkehrsprojekten haltmachen. Auch bei U- und Straßenbahnen müssen in Zukunft vereinfachte Verfahren möglich sein. Der Druck nehme hier weiter zu, denn die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sollen erhöht werden, sie müssen also auch zügig abfließen können. Eine stärkere Integration von Raumordnungsbelangen in das Planfeststellungsverfahren bis hin zu einem integrierten Genehmigungsverfahren müsse mit Nachdruck verfolgt werden. Dies stehe in der 12-Punkte-Strategie des Bundesverkehrsministeriums an erster Stelle. „Auch beim Umweltschutz ist einiges in der Mache. Es gibt gute Ideen, beispielsweise der Erlass einer Bundeskompensationsverordnung, um Vorgehen und Bewertung einen länderübergreifenden Rahmen zu geben. Oder die Ergänzung des Bundesnaturschutzgesetzes um eine Regelung zur Einrichtung von Kartier- und Arten-Datenbanken in den Bundesländern. Ebenso verfolgt werden sollte das Prinzip von Ökopools / Ökopunkten, um Ausgleichsmaßnahmen insbesondere im Artenschutz zu beschleunigen“, so van Hoorn.