DVF unterstützt Initiative im Bundesrat

Gerichtsverfahren für Hafenplanung beschleunigen

Copyright: Häfen und Güterverkehr Köln AG
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Berlin, 15. Februar 2019 – Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) begrüßt den Vorstoß zum Erlass eines Planungsbeschleunigungsgesetzes für die Häfen. Eine entsprechende Initiative wurde durch die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein heute im Bundesrat eingebracht.

Dr. Heike van Hoorn, DVF-Geschäftsführein: „Gerichtsverfahren, die sich über Jahrzehnte hinziehen, sind nicht gut für die Häfen und nicht gut für unseren Standort. Darum begrüßen wir den Vorschlag, eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren bei den Häfen einzuführen. Damit würde die Verfahrensdauer verkürzt. Für andere wichtige Infrastrukturprojekte wie Eisenbahnen, Fernstraßen und Wasserstraßen sind schon heute die Oberverwaltungsgerichte oder das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig. Es geht nicht darum, den Rechtsschutz zu beschneiden, sondern um mehr Effizienz.“

Der Vorschlag der Küstenländer bezieht sich auf die Errichtung, Erweiterung oder Änderungen von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1.350 t Tragfähigkeit zugänglich sind. Damit würden nicht nur die Seehäfen, sondern auch alle größeren Binnenhäfen erfasst.

Beispiele für lange Verfahrensdauern im Hafenbereich:

  • Hafenausbau Köln-Godorf: Planfeststellung 2006; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2015
  • Hafenerweiterung Hamburg-Altenwerder: Planfeststellung 1995;  Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Hamburg abgeschlossen 2015
  • Offshore-Terminal Bremerhaven: Planfeststellung 2015; Urteil in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Bremen 2019