Van Hoorn: Nutzer und Hersteller brauchen verlässlichen Rahmen

DVF zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Berlin, 31. Juli 2019 – Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) begrüßt die Vorschläge zur Verlängerung und zum Ausbau der steuerlichen Förderung der Elektromobilität, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Dr. Heike van Hoorn, DVF-Geschäftsführerin: „Für die Antriebsumstellung brauchen die Nutzer und die Hersteller eine klare Perspektive. Die Verlängerung steuerlicher Begünstigungen ist daher notwendig für den Erfolg der Elektromobilität und für den Klimaschutz. Weitere unterstützende Maßnahmen zum Erwerb von E-Fahrzeugen und zum Ausbau der Ladeinfrastruktur müssen folgen.“

Die Bundesregierung will unter anderem die Sonderregelung der Dienstwagenbesteuerung für elektrifizierte Pkw bis Ende 2030 verlängern. Positiv hervorzuheben ist auch die geplante neue Sonderabschreibung für die Anschaffung elektrischer Lieferfahrzeuge. Das DVF hat sich dafür ausgesprochen, auch elektrifizierte Nutzfahrzeuge steuerlich zu fördern, die nicht unmittelbar der Lieferung von Gütern dienen (z. B. Handwerkerfahrzeuge), ebenso Nutzfahrzeuge zur Personenbeförderung (z. B. Taxiunternehmen, Personensammelbeförderung, Pflegedienste usw.), Nutzfahrzeuge für die Bauwirtschaft, die kommunale Entsorgung und Reinigung, sowie E-Lastenräder.