Van Hoorn: LuFV braucht langfristige Planungssicherheit

Zur Kritik des Bundesrechnungshofes an der LuFV:

Berlin, 13. November 2019 – Dr. Heike van Hoorn, DVF-Geschäftsführerin, wendet sich gegen die Forderung des Bundesrechnungshofes, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und der Deutschen Bahn auf kurzfristige Tranchen mit zwei bis maximal fünf Jahren zu verkürzen.

„Der Bundesrechnungshof schlägt vor, dass das Parlament alle zwei Jahre über die Freigabe der Finanzmittel für die Bahn zur Sanierung der Eisenbahninfrastruktur entscheiden soll. Damit ist aber ein ganz wesentlicher Vorteil der LuFV hinfällig: nämlich die langfristige Planbarkeit der Gelder, die für die Bauindustrie notwendig ist. Wenn alle zwei Jahre neu über die Gelder entschieden wird, kommt es genau wie es früher der negative Fall war, zu Investitionsabbrüchen, die Kosten steigen und es werden keine langfristigen Verträge abgeschlossen“, moniert die DVF-Geschäftsführerin den Vorschlag des Bundesrechnungshofes.

Die LuFV habe Vorbildcharakter auch für andere Verkehrsträger, so van Hoorn. Man brauche dringend die Absicherung des bestehenden Netzes, eine Planungssicherheit für Behörden, Bauwirtschaft und die Bahn selbst. Die Kontrolle der Ausgabenverwendung und der Qualität der erbrachten Leistung solle wie bisher im laufenden Prozess sichergestellt werden.