Eurovignettenrichtlinie zügig verabschieden, Weg für Mehrwertdienste ebnen

Gemeinsame Sitzung der Lenkungskreise Digitale Vernetzung und Straßenverkehr

Berlin, 23.11.2020

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Berlin, 23. November 2020 – Die Lenkungskreise Digitale Vernetzung und Straßenverkehr des Deutschen Verkehrsforums mit den Lenkungskreisvorsitzenden Agnes Heftberger, Geschäftsführerin VP Sales, IBM Global Markets bei der IBM Deutschland GmbH und Gerhard Hillebrand, Verkehrspräsident des ADAC haben sich  für eine zügige Überarbeitung der europäischen Wegekostenrichtlinie ausgesprochen. Bei der Revision sollten Klimaschutzaspekte und Mehrwertdienste in der Lkw-Maut gestärkt werden.

An der Sitzung nahmen Vertreter des Europäischen Parlaments und des Bundestages teil. Die Europaabgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg von der Fraktion der Grünen/EFA forderte mit Blick auf die Überarbeitung der Eurovignettenrichtlinie eine klare Zweckbindung der Maut an die Verkehrswende: „Bereits mit der Strategie von 2011 hat die Europäische Kommission das Verursacherprinzip und die Nutzerfinanzierung als Prinzipien festgeschrieben, um die Nachhaltigkeit der Verkehrsträger voranzutreiben. Mit der Revision der Eurovignettenrichtlinie muss daher bei der Ausgestaltung der Maut sowohl die Erhebung von Staugebühren, als auch die Einbeziehung von CO2-Emissionen möglich sein. Wichtig ist, dass die Einnahmen auch zielgerichtet für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse verkehrsträgerübergreifend genutzt werden.“

 Der Bundestagsabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer, erklärte: „Ein CO2-abhängiger Anteil der Maut macht Sinn, muss in der Konsequenz aber auch eine Mautermäßigung für Fahrzeuge mit einem geringeren CO2-Ausstoß vorsehen. Die aktuelle Eurovignettenrichtlinie steht dem entgegen, darum muss der vorliegende Kompromissvorschlag in Brüssel jetzt zügig verabschiedet werden. Dabei ist wichtig, dass wir uns stärker auf die Erreichung des Reduktionsziels, weniger auf die dahinterliegende Antriebstechnologie konzentrieren, um mittels technologieoffener Ausgestaltung der Rahmenbedingungen möglichst große Einsparungen zu erzielen.“

Hillebrand bekräftigte, dass bei der Klimaschutzkomponente in der Lkw-Maut ein technologieoffener Ansatz verfolgt werden müsse: „Die Elektromobilität ist ein sehr wichtiger Baustein. Aber E-Fuels und grünen Wasserstoff brauchen wir auch, gerade im Straßengüterverkehr. Entscheidend ist, dass die CO2-Emissionen im Ergebnis reduziert werden.“

Heftberger wies auf den Aspekt eines Mehrwerts bei der Maut hin: „Um Akzeptanz für ein solches Instrument zu erzeugen, muss eine Maut dem Nutzer einen Mehrwert bieten. Das erfolgt zum einen über ein gut ausfinanziertes und intaktes Verkehrssystem. Zum anderen gehört dazu aber auch ein Mehrwert, der aus dem Mautsystem selbst heraus generiert wird, wie beispielsweise aktuelle Verkehrsprognosen, Analysen über die Güterverkehrsströme und Vorhersagen über die Belegung der Lkw-Stellplätze. Dies würde den Straßenverkehr im Sinne aller Verkehrsteilnehmer entzerren und dazu beitragen, die bestehende Infrastruktur gleichmäßiger auszulasten.“

Eine Nutzung der Mautdaten zum Zwecke der Verkehrslenkung lasse das aktuelle Datenschutzrecht jedoch nicht zu. Daher sei eine Prüfung der bestehenden Regulierung notwendig, um solchen Mehrwertdiensten eine Chance zu geben. Von einer effizienteren Verkehrslenkung würden alle profitieren, nicht zuletzt bedeute weniger Stau eine Senkung der CO2-Emissionen. Die Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine sichere Nutzung anonymisierter Mautdaten ermöglichen, müsse daher das mittel- und langfristige Ziel sein.