Störungen der Lieferketten müssen verhindert werden

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Überblick zu Corona-Einreiseverordnung

Berlin, 15. Februar 2021 – Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung neu ausgewiesenen Virusvariantengebiete Tschechien, Slowakei und Tirol und der damit verbundenen Grenzkontrollen warnt DVF-Präsident Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner vor Störungen der Lieferkette und Versorgungsengpässen und fordert Planbarkeit und intelligente Lösungen für die Unternehmen:

„Die geltende Testpflicht auch für Verkehrs- und Logistikpersonal in Verbindung mit stationären Grenzkontrollen führt zu einer de-facto-Grenzschließung und damit zu einer angespannten Versorgungslage. Es fehlen grenznahe Testmöglichkeiten und handhabbare Regelungen sowie Ausnahmen in der Einreiseverordnung, damit die Lebensadern offenbleiben. Die Bundesregierung hat sich ausdrücklich zum Konzept der EU Green Lanes bekannt, dazu muss sie jetzt auch stehen.“

Klinkner weiter: „Es ist bereits heute absehbar, dass in Kürze weitere Regionen über Nacht zu Virusvariantengebieten erklärt werden. Damit verschärft sich die Lage im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr immer mehr. Die Bundesregierung muss jetzt sofort handeln und gemeinsam mit den Nachbarstaaten grenznahe Testzentren aufbauen. Gleichzeitig muss die Corona-Einreiseverordnung entsprechend angepasst werden, damit Transport- und Logistikpersonal bei Einhaltung von Schutz- und Hygienekonzepten die Grenze frei passieren darf. Ebenso wichtig ist eine Meldekette anstehender Maßnahmen mit ausreichendem Vorlauf sowie eine stärkere Digitalisierung. Es gibt fast ein Jahr nach Beginn der Krise keine digitalen Schnittstellen zur Einreiseanmeldung und keine rechtsfesten Informationsplattformen für die Unternehmen. Dies alles sind Punkte, die sofort adressiert werden müssen, von allen betroffenen Ressorts – Verkehr, Inneres und Gesundheit – gemeinsam.“

Die Forderungen des DVF im Einzelnen:

  • Änderung bzw. Streichung §4 (3) der Corona-Einreiseverordnung: Intelligente und nachvollziehbare Ausnahmen für den Verkehrs- und Logistiksektor müssen auch bei Virusvariantengebieten zugelassen werden.
  • Generelle Ausnahmen: Die generellen Ausnahmen für Personal im Verkehrs- und Logistiksektor müssen wiederaufleben, wenn die Unternehmen sich zur Einhaltung wirksamer Schutz- und Hygienemaßnahmen verpflichten. Diese Ausnahmen müssen bundesweit einheitlich gelten.
  • Planbarkeit: Die Branche braucht einen längeren Vorlauf und eine automatisierte Meldekette. Belastbare Verteiler ähnlich der Sicherheitsmeldungen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die freiwillig abonniert werden können, sind ein erster wichtiger Schritt.
  • Stärkere Digitalisierung: Es fehlen immer noch digitale Schnittstellen zur Einreiseanmeldung, damit die Unternehmen über Logins die Mitarbeiterdaten direkt einspeisen können. Ebenso fehlt eine zentrale, rechtsfeste Informationsplattform des Bundes.
  • Testmöglichkeiten: Es ist hilfreich aber praxisfern, wenn auf Testmöglichkeiten an Apotheken und ähnlichen Stellen im Ausland hingewiesen wird, zumal da die neuen Vorschriften an einem Wochenende beginnen. Es müssen grenznahe Testkapazitäten aufgebaut werden. Gerade KMU sind mit dem Aufbau eigener Kapazitäten überfordert. Das DVF begrüßt grundsätzlich die Verfügbarkeit von Schnelltests für die Unternehmen, dies ist aber nur ein Baustein zur Ergänzung der Eigenvorsorge. Angesichts der zentralen Versorgungsfunktion der Logistik muss die Verfügbarkeit von Testmöglichkeiten grenzüberschreitend koordiniert werden.