Ein Schritt nach vorn für Schiene und Straße
DVF zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses
13.06.2024
Berlin, 13. Juni 2024 – Das Deutsche Verkehrsforum zeigt sich erleichtert, dass es am gestrigen Mittwoch zu einer Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat zu strittigen Fragen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) gekommen ist.
DVF-Geschäftsführerin Dr. Heike van Hoorn dazu: „Die Einigungen sind sowohl für die Schiene als auch für die Straße ein Schritt nach vorn. Die zentrale Aufgabe der Korridorsanierung bei der Bahn wird nun auf rechtlich und finanziell sichere Füße gestellt. Zudem wird der Rahmen für die Modernisierung und Digitalisierung der Schiene geschaffen. Jetzt müssen diese großen Aufgaben nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell abgesichert werden. Durch die Novellierung der StVO kann die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer mit der Stärkung der kommunalen Verantwortung verbessert werden.“
Konkret bedeutet die Einigung beim BSWAG, dass der Bund sich an der Instandhaltung der Empfangsgebäude finanziell beteiligen kann und die Kosten für den Schienenersatzverkehr (SEV) geteilt werden. „Bedauerlich ist, dass für die Mehrkosten beim Schienengüterverkehr im Zuge der Korridorsanierung keine Kompensation geleistet wird. Hier muss im Bundeshaushalt 2025 in anderer Form Entlastung geschaffen werden“, forderte van Hoorn. Durch das BSWAG werden auch die Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes für die Fahrzeugumrüstung auf ETCS geschaffen – ein zentraler Baustein für die Digitalisierung der Schiene. „Jetzt muss der Rollout von ETCS schnell Fahrt aufnehmen. An der geplanten Koordinierungsstelle muss sich der Bund aktiv beteiligen und so schnell wie möglich die Förderrichtlinie aufsetzen.“
Van Hoorn wiederholte die Forderung des Deutschen Verkehrsforums nach einer Neuausrichtung der Finanzierung des Verkehrsträgers Schiene: „Die BSWAG-Novelle ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist jedoch, dass wir zu einer neuen Finanzierungsarchitektur kommen, bei der die Mittelbereitstellung mehrjährig und in einer Höhe erfolgt, die den verkehrlichen Zielen entspricht. Da sind wir noch nicht.“
Kommunale Verantwortung gestärkt
Mit Blick auf die Einigung zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes sagte van Hoorn: „Wir begrüßen die Einigung zum Straßenverkehrsgesetz. Die Ergänzung, auf die sich Bundesregierung, Bundestag und Länder nach langem Tauziehen geeinigt haben, ist letztendlich eine Selbstverständlichkeit. Die Sicherheit des Verkehrs muss für alle Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit gewährleistet sein. Auch die Funktionsfähigkeit des Verkehrsgeschehens bleibt ein Kernpunkt, der immer zu berücksichtigen ist. Dass die Zielsetzungen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie städtebauliche Ziele eine wichtigere Rolle spielen, vollzieht einen schon länger stattfindenden Prozess gesetzgeberisch nach. Für die Kommunen ist die Gestaltungsmöglichkeit auf lokaler Ebene entscheidend. Die kann jetzt mit der Überarbeitung der StVO gestärkt werden.“