Faktische Haushaltssperre auflösen!
14.07.2025
Berlin, 14. Juli 2025 – Das DVF hat sich bei Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil dafür eingesetzt, die faktische Haushaltssperre des laufenden Haushaltsjahres zu lösen und eine überjährige Verwendung der Haushaltsmittel zu ermöglichen. Ansonsten drohe die Investitionsoffensive zu verpuffen, bevor sie richtig begonnen hat.
Mit der Errichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) außerhalb des regulären Bundeshaushalts stehen laut aktuellem Haushaltsentwurf zusätzliche Investitionsmittel auch für Verkehrswege zur Verfügung. „Doch der Bundeshaushalt 2025 ebenso wie die damit verbundenen Wirtschaftspläne der Sondervermögen und des Klima- und Transformationsfonds werden erst Ende September 2025 vom Bundestag verabschiedet“, erklärt DVF-Präsidiumsvorsitzender Frank Dreeke und betont zugleich: „Bis dahin gelten die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung! Und das bedeutet eine faktische Haushaltssperre für neue Bauprojekte. Wir sind dadurch in einer gefährlichen Situation, denn sie führt zu einem Stillstand bei Ausschreibungen und Vergaben.“ Dreeke appelliert deshalb an das Bundesfinanzministerium und das Bundesverkehrsministerium, diesen Stillstand mit einer konzertierten Aktion aufzulösen.
In seinem Schreiben an die Bundesminister rät das DVF dringend zu schnellem Handeln und bietet vier Lösungsvorschläge, die schnell umsetzbar sind:
Erstens die Überwindung der faktischen Haushaltssperre, indem das Bundesfinanzministerium in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium und anderen Ressorts auf die Sondersituation des Sanierungsstaus reagiert und im Rahmen der laufenden vorläufigen Haushaltsführung zusätzliche Mittel freigibt.
Zweitens die Herstellung einer Überjährigkeit und Flexibilität der Haushaltsmittel im SVIK durch gegenseitige Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit von Ausgabenresten. Im Errichtungsgesetz muss dazu - wie beim Bundeswehr-Sondervermögen - auf die Überjährigkeit hingewiesen werden.
Drittens die Umsetzung der Zusätzlichkeit. Dies ist momentan im Haushalt 2025 noch nicht der Fall, weil Investitionen aus dem SVIK in Höhe von 11,7 Milliarden Euro die Verkehrsinvestitionen nur um insgesamt 4,3 Milliarden Euro steigern. Die gewonnenen Spielräume müssen dazu genutzt werden, die dringend notwendigen Sanierungen bei allen Verkehrsträgern voranzutreiben. Eine Investitionsquote von 15 Prozent im Kernhaushalt muss die Zielmarke für die Zusätzlichkeit sein – aktuell setzt der Bund diese auf lediglich 10 Prozent fest.
Viertens Einleitung von Strukturreformen für die Finanzierung aller Verkehrsträger. Für alle liegen gemäß Koalitionsvertrag bereits Konzepte vor, die nun dringend umgesetzt werden müssen. Für die Bundesfernstraßen geht es um direkte Mittelzuweisungen und die Kreditfähigkeit der Autobahn-GmbH, bei der Schiene stehen Infraplan und Schieneninfrastrukturfonds an. Die Wasserstraße braucht einen durchfinanzierten Finanzierungs- und Realisierungsplan. Ebenso muss eine tragfähige Lösung für die Hafeninfrastrukturkosten gefunden werden.
Auch der Luftfahrtsektor braucht einen Finanzierungsbeitrag des Bundes aus dem Sondervermögen. Dies gilt z. B. für die Verbesserung der Intermodalität (insbesondere Fernbahnanbindung Flughafen München), die Cyberabwehr, den Schutz von kritischen Infrastrukturen, Fluggast- und Frachtprozessen, den Aufbau der Infrastruktur für eine nachhaltige Energieversorgung, die Förderung von F&E-Einrichtungen der Luftfahrt sowie die Basisfinanzierung der Flugsicherung. Analog muss die Transformation der Schifffahrt durch den Bund unterstützt werden. Einnahmen aus dem Seeverkehrs-Emissionshandel müssen zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in den Schifffahrtssektor zurückgeleitet werden.