Dreeke: Unterfinanzierung der Verkehrswege beenden, Strukturreformen umsetzen
DVF zum Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt 2026:
30.07.2025
Berlin, 30. Juli 2025 – Das Kabinett hat am 30. Juli den Entwurf des Bundeshaushalts 2026 verabschiedet. Das DVF begrüßt den deutlichen Aufwuchs von 7,5 Milliarden Euro auf 33,6 Milliarden Euro gegenüber dem Haushaltsplan 2024 sowie um 3,2 Milliarden Euro gegenüber dem Entwurf 2025. Dem stehen jedoch im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie im Verteidigungshaushalt zusätzliche Kreditaufnahmen von 22,8 Milliarden Euro gegenüber, so dass per saldo 15,3 Milliarden Euro in andere Bereiche abfließen und nicht den Verkehrsinvestitionen zugutekommen.
DVF-Präsidiumsvorsitzender Frank Dreeke fordert Nachbesserungen für den Verkehrssektor: „Der Bundeshaushalt 2026 muss sich an den Kriterien der Zusätzlichkeit der Investitionen, der Überjährigkeit und der Planungssicherheit messen lassen. Das ist weder für 2025 noch für 2026 ausreichend gegeben. In Straße, Schiene und Wasserstraße müssen allein bis zum Jahr 2030 über 250 Milliarden Euro investiert werden, das wären im Schnitt pro Jahr knapp 42 Milliarden Euro. Laut dem vorliegenden Entwurf will der Bund 2026 jedoch lediglich 33,5 Milliarden Euro investieren, davon 22,8 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) und Verteidigungshaushalt. Das reicht nicht, um unsere Verkehrswege in Ordnung zu bringen.“
Zum Vergleich: Für den noch nicht beschlossenen Haushalt 2025 sind knapp 18 Milliarden Euro im Kernhaushalt Verkehr und knapp 13 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen geplant.
Neben einem weiteren Aufwuchs an Investitionsmitteln sind aus Sicht des DVF Strukturreformen dringend nötig. „Wir brauchen einen langen Atem, um die Infrastruktur wieder wettbewerbsfähig zu machen“, sagt Dreeke. „Darum dürfen wir nach Auslaufen des Sondervermögens in 12 Jahren nicht wieder in ein Finanzierungsloch fallen. Von der Bundesregierung erwarten wir mehr Entschlossenheit, damit aus dem Sondervermögen, dem Kernhaushalt und dem Klima- und Transformationsfonds Werkzeuge für echte Zukunftsinvestitionen werden.“ Dreeke erwartet, dass die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag für eine leistungsfähige Infrastruktur und überjährige, flexible und verlässliche Finanzierung einlöst: „Eine weitere Unterfinanzierung seines wirtschaftlichen Rückgrats kann sich Deutschland nicht mehr leisten! Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft würde dadurch weiter verschlechtert und die Bevölkerung würde das Vertrauen in eine Politikwende verlieren.“
Die DVF-Bewertung im Einzelnen:
- Bundesfernstraßen: Die Mittel für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen steigen gegenüber 2024 um rund 1,7 Milliarden Euro auf 10,3 Milliarden Euro, darin enthalten sind 2,5 Milliarden Euro aus dem SVIK und rund 1 Milliarde Euro aus dem Verteidigungsetat. Die Mittel für den Ausbau von Lkw-Stellplätzen durch private Unternehmen werden um 25 auf 20 Millionen Euro gekürzt. Der Etat der Autobahn GmbH für Betrieb, Planung und Verwaltung sinkt auf 2,9 Milliarden Euro, trotz deutlicher Inflation gegenüber den Vorjahren. Die dringend notwendige langfristige Absicherung der Erhaltung des Bestandsnetzes durch eine Finanzierungsvereinbarung ist noch nicht enthalten. Allerdings schafft der Anteil der Brückensanierung im Sondervermögen etwas Planungssicherheit mit Verpflichtungsermächtigungen bis 2032 über insgesamt 7,9 Milliarden Euro.
- Bundesschienenwege: Die Ausgaben für Investitionen in die Bundeschieneninfrastruktur steigen einschließlich Digitalisierung auf 21,9 Milliarden Euro. Aus dem SVIK sind davon 2,5 Milliarden Euro für die Digitalisierung und 16,3 Milliarden Euro für den Erhalt einschließlich der Korridorsanierungen vorgesehen. Aus dem Verteidigungsetat werden 555 Millionen Euro an Baukostenzuschüssen für militärisch relevante Investitionen in den Bedarfsplan Schiene beigesteuert. Für die Reduzierung von Trassenpreisen im Güterverkehr sind 265 Millionen Euro eingeplant; im Fernverkehr 200 Millionen Euro.
- Kombinierter Verkehr und Einzelwagen: Die Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehr sinken leicht auf 90 Millionen Euro. Die Gleisanschlussförderung stagniert bei 30 Millionen Euro. In Summe liegen die Investitionsmittel für den KV mit 120 Millionen Euro auf ähnlichem Niveau wie im Haushalt 2025. Für die Einzelwagenverkehre sind erneut 300 Millionen Euro eingeplant.
- Schienenpersonennahverkehr: Der Haushaltstitel der Regionalisierungsmittel wurde deutlich von 13,2 Milliarden Euro auf 11,9 Milliarden Euro gekürzt. Die sogenannten GVFG-Mittel (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) bleiben mit rund 2 Milliarden Euro auf gleicher Höhe.
- Bundeswasserstraßen und Häfen: Gemäß dem Regierungsentwurf würden die verkehrlichen Investitionen in die Wasserstraßen des Bundes um 271 Millionen Euro sinken. Vorgesehen sind 1,3 Milliarden Euro in 2026 gegenüber 1,5 Milliarden Euro in 2025. Die Initiative System Wasserstraße hält mindestens 2,5 Milliarden Euro jährlich für nötig, um die Sanierungsraten zu erhöhen. Massiv unterfinanziert ist der Hafenlastenausgleich mit 38 Millionen Euro jährlich für die deutschen Häfen. Es fehlt die Anhebung auf den tatsächlichen Bedarf von 500 Millionen Euro jährlich sowie eine Beteiligung des Bundes an der Sanierung der Hafeninfrastruktur wie Kai- und Schleusenanlagen.
- Digitalisierung: Für die Digitale Infrastruktur sinken die Gesamtausgaben gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025 um rund 800 Millionen Euro auf rund 2,5 Milliarden Euro (2024: 1,9 Milliarden Euro, der Großteil ist für den Breitbandausbau vorgesehen. Die Fördermittel für digitale Testfelder im Bereich Wasserstraßen und Häfen sinken im Vergleich zu 2024 und 2025. Mittel für die Lokumrüstung für die Digitale Schiene sind im Sondervermögen vorgesehen, allerdings fehlt momentan noch eine Förderrichtlinie. Auch beim Building Information Modeling sinkt das Budget gegenüber 2024 von 10 auf 6,3 in 2025 auf jetzt 5 Millionen Euro. Positiv ist der Aufwuchs an Mitteln im Sondervermögen zum Aufbau der digitalen Identitäten bei Staat, Wirtschaft und Bürger*innen, die bei richtiger Implementierung zum Bürokratieabbau beitragen können.
- Nachhaltigkeit Luftverkehr: Die F&E-Förderung für die zivile Luftfahrt sinkt dem Haushaltsentwurf zufolge von 200 in 2024 auf 165 Millionen Euro jeweils 2025 und 2026. Zuschüsse für innovative Forschung im Bereich unbemannte Luftfahrt (Drohnen) und Lufttaxis sinken von 7,5 auf 3,7 Millionen Euro 2025 und weiter auf 0,5 Millionen Euro 2026. Bodenstrom-Investitionen sollen 2025 noch mit 3 Millionen Euro gefördert werden, 2026 läuft das Programm aus. Die Projektmittel für Klimaneutrales Fliegen (115 Millionen Euro) stagnieren, die Anlagenförderung für strombasierte Kraftstoffe wird von 38 auf 150 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Angesichts der steigenden Belastung der Luftverkehrsbranche unter anderem durch Transformationskosten, Luftverkehrsteuer und Luftsicherheitsgebühren ist dies aber immer noch nicht das vom DVF geforderte Bekenntnis zum Luftverkehrsstandort Deutschland.
- Nachhaltigkeit Schiffsverkehr und Häfen: Der Bund unterstützt die Transformation mit mehr Mitteln als 2025. So gibt es für klimafreundliche Schifffahrt und Häfen erstmals 50 Millionen Euro, für Bordstrom und mobilen Ladestrom 6,6 Millionen Euro und für das klimaneutrale Schiff rund 5 Millionen Euro. Dennoch bleibt die Förderung insgesamt deutlich hinter den Zahlen von 2024 zurück, als insgesamt 110 Millionen Euro für Motorenmodernisierung, klimafreundliche Schiffe und Landstrom zur Verfügung gestellt wurden.
- Automobilindustrie: Auch hier schmelzen in Summe wichtige Haushaltstitel ab. Für den Zukunftsfonds Automobilindustrie sollen 101 statt bisher 70 Millionen Euro bereitgestellt werden. Das Zukunftsinvestitionsprogramm für die Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie sinkt von 228 auf 163 Millionen Euro, die Transformationsmittel stagnieren bei knapp 55 Millionen Euro.
- Radverkehr: Investitionen in den Radverkehr steigen von 240 auf 339 Millionen Euro, darunter Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm "Stadt und Land" mit 280 Millionen Euro. Einschließlich der Mittel für Radverkehrsinfrastrukturen an Bundesstraßen steigen die Investitionsmittel von 337 Millionen Euro in 2024 auf 376 in 2025 und 555 Millionen Euro in 2026. Allerdings sind diese Investitionen nicht ausreichend für die Zukunft abgesichert. Die erforderliche “Fahrrad-Milliarde” ist noch lange nicht in Sicht.