Initiative System Wasserstraße lobt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz

13.03.2026

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Die Initiative System Wasserstraße (ISW) sieht das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, zu dem am 16. März im Bundestags-Verkehrsausschuss eine öffentliche Anhörung stattfindet, positiv, hat aber noch weitergehende Forderungen. „Wie bei der Schiene müssen auch beim umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschiff nicht nur die Projekte des ‚vordringlichen Bedarfs – Engpassbeseitigung‘ aus dem Bundesverkehrswegeplan ins ‚überragende öffentliche Interesse’ gestellt werden, sondern auch die Maßnahmen des ‚vordringlichen Bedarfs‘, fordert ISW-Sprecher Marcel Lohbeck, zugleich Geschäftsführer des Bundesverbandes öffentlicher Binnenhäfen (BÖB).
Jens Schwanen, ebenfalls Mitglied des ISW-Sprecherkreises und Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB), stimmt dem zu und ergänzt: „Wir vermissen im Gesetzentwurf eine belastbare rechtliche Regelung, dass Ersatzneubauten von der Pflicht zur Planfeststellung befreit werden, auch wenn sie aufgrund von Anpassung an heutige Verkehrserfordernisse geringfügig größer ausfallen als ein 1:1-Ersatz.“
Heike van Hoorn, Geschäftsführerin des Deutschen Verkehrsforums (DVF) und ebenfalls ISW-Sprecherin, mahnt einen „juristischen Redaktionsschluss“ an, wie er im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Dieser lege die Sach- und Rechtslage zu einem definierten Zeitpunkt als Grundlage für das gesamte Bauvorhaben fest. „Heute verursachen spätere Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften regelmäßig verzögernde Umplanungen, die teilweise sogar eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich machen“, erläutert van Hoorn. „Mit einer Stichtagsregelung wird der Beurteilungszeitpunkt vorverlagert und so aufwändige Umplanungen vermieden.
ISW-Sprecher Marco Kutscher vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert, die Schwelle für die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Neu- und Ausbau von Terminals des Kombinierten Verkehrs von 5000qm auf 15.000qm anzuheben. „Vor dem Hintergrund der zunehmenden funktionalen Bedeutung moderner KV-Infrastrukturen, einschließlich ihrer Relevanz für Versorgungssicherheit und militärische Mobilität, erscheint eine Anpassung dieser Schwellenwerte sachgerecht“, erklärt Kutscher. „Eine höhere Grenze würde die Genehmigungsverfahren effizienter machen und damit den bedarfsgerechten Ausbau sowie die langfristige Leistungsfähigkeit des kombinierten Verkehrs stärken.“
ISW-Sprecher Thomas Gross vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) betonte, dass die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung mit einer Aufstockung der Finanzmittel für die Wasserstraßeninfrastruktur Hand in Hand gehen muss: „Ohne diese wird es zu keinerlei Wirkung durch das Gesetz kommen können“, erläutert Gross. „Es ist ein offenes Geheimnis, dass die geplanten und notwendigen Projekte derzeit mangels Finanzierung nicht umgesetzt werden können, selbst wenn Planung und Genehmigung beschleunigt werden.“