DVF zum beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Beschleunigungsspielräume nutzen, Finanzierungsreformen und Stichtagsregelungen auf den Weg bringen

26.06.2026

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Dr. Florian Eck
Dr. Florian Eck

Berlin, 26. Juni 2026 – Der Bundestag hat heute das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Das DVF fordert eine konsequente Anwendung der Vereinfachungen, um den Investitionshochlauf zu beschleunigen. Zusätzlich müssen Finanzierungsreformen und Stichtagsregelungen folgen.

„Der Zustand der Verkehrswege ist kritisch, es droht ein Kipppunkt. Darum erwarten Wirtschaft und Gesellschaft, dass die Bundesregierung und der Bundestag gemeinsam mit den Ländern und Kommunen alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit unsere Infrastrukturen schnellstmöglich saniert und zukunftsfest ausgebaut werden. Dazu gehören die Einstufung von Verkehrswegen als überragendes öffentliches Interesse, die klare Setzung von Fristen, die Straffung und Vereinfachung von Verfahren, die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, ebenso wie die Beseitigung von Redundanzen in den Genehmigungsverfahren. Bundesregierung und Bundestag haben im Infrastruktur-Zukunftsgesetz gute gesetzliche Maßnahmen beschlossen, die nun möglichst schnell in die Praxis umgesetzt werden müssen“, fordert Dr. Florian Eck, Sprecher der DVF-Geschäftsführung. „Das erfordert an einigen Stellen auch ein Umdenken der Planungs- und Genehmigungsbehörden verbunden mit Rückendeckung der politischen Leitungsebene.“

Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sind laut Eck Teil eines Fünfklangs, zusammen mit auskömmlicher Finanzierung, planungssicheren über- und mehrjährigen Finanzierungsstrukturen, partnerschaftlichen Modellen und zeitgemäßen Ausschreibungs- und Vergabeprozessen. „Darum fordert das DVF mit seinem Infrastruktur-Pakt für Deutschland weitergehende Reformen, damit unsere Volkswirtschaft mobil bleibt. Die Reform der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung für Straße, Schiene und Wasserstraße muss jetzt für 2027 mit sicher zugewiesenen Finanzierungsquellen und bedarfsgerecht durchfinanzierten Infrastrukturplänen starten.“

„Auch bei den Planungs- und Genehmigungsprozessen besteht immer noch Ergänzungsbedarf: Die beschleunigenden Ansätze sollten auf alle Zukunftsinvestitionen ausgeweitet werden und damit grundsätzlich bei allen Versorgungsinfrastrukturen wie Verkehr, Energie und Digitalisierung ihre Wirkung entfalten. Dies gilt auch für die Anwendung des so genannten Kompensationsgeldes als beschleunigender Faktor, um Ausgleichsmaßnahmen für den Umwelt- und Artenschutz projektübergreifend bündeln und finanzieren zu können.“ Die nun erfolgte Einbeziehung von Flughäfen, Wasserstraßen und des Gewässerausbaus zur Hafenerweiterung in das überragende öffentliche Interesse sei daher sehr zu begrüßen.

„Trotz eindeutiger Empfehlung der Expertenkommissionen fehlen auch weiterhin verbindliche Stichtagsregelungen, die einen juristischen Redaktionsschluss für die anzuwendende Rechtslage im Verfahren setzen“, so Eck. Ebenso müsse die materielle Präklusion auf der EU-Ebene angegangen werden, um Einspruchsmöglichkeiten zu befristen. Beides wurde in der Koalitionsvereinbarung und im Deutschlandpakt zugesagt. „Es geht hier nicht um die Einschränkung von Beteiligungsmöglichkeiten, sondern um das gemeinsame Anliegen aller, Verfahren mit zeitlich konzentrierten und konzertierten Beteiligungsphasen zu beschleunigen.“ Immerhin sei jedoch eine optionale Stichtagsregelung im Planfeststellungsverfahren vorgesehen, die im Ermessen der Behörde liege. Dies sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.