DVF zum Kabinettsbeschluss des Bürokratierückbaugesetzes

Eck „Guter Start, aber da geht noch mehr!“

15.07.2026

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DVF zum Kabinettsbeschluss des Bürokratierückbaugesetzes

Berlin, 15. Juli 2026 – Das DVF sieht anlässlich des heute im Kabinett beschlossenen Bürokratierückbaugesetzes im Verkehrsbereich mit der dazugehörigen Verordnung einen guten Start zur Entlastung der Unternehmen durch Bürokratie, aber auch weiteren Handlungsbedarf.

Für alle vier Verkehrsträger – Schiene, Wasser, Straße und Luft – sind aus Sicht des DVF die Möglichkeiten des Bürokratieabbaus nicht vollends ausgeschöpft worden.

Dr. Florian Eck, Sprecher der DVF-Geschäftsführung, sagt: „Wir begrüßen die Eigeninitiative des Bundesverkehrsministeriums (BMV) zum Bürokratieabbau. Das ist ein guter Start, aber da geht noch mehr! Potenzial sehen wir beispielsweise beim Wegfall der Schrifterfordernis und durch umfassende Umsetzung des „Ask-once“ / „Once-Only“-Prinzips. Wir fordern hier zeitgemäße Verfahren mit digitalen Identitäten und Informationsaustausch zwischen den betroffenen Behörden im Verkehrsbereich und darüber hinaus. Das reduziert den Erfassungsaufwand, stärkt die Datenqualität und entlastet die Unternehmen.“ Mögliche weitere Verfahrensvereinfachungen durch Digitalisierung ergeben sich unter anderem bei Baustellenmanagement, Genehmigungsverfahren und Schwertransporten.

„Die Initiative des BMV zum Bürokratierückbau zielt in die richtige Richtung und berücksichtigt dabei Empfehlungen des DVF und seiner Mitglieder. Wichtige beschlossene Maßnahmen sind die Beschränkung des Lkw-Fahrverbotes auf bundesweit einheitliche Feiertage sowie der Wegfall der schriftlichen Signatur an vielen Stellen und die Zulassung digitaler Dokumente bei Nachweispflichten im Mobilitäts- und Logistiksektor. Ebenso wichtig sind vorgenommene Streichungen oder Vereinfachungen von betrieblich und technisch nicht mehr zeitgemäßen Anforderungen in Gesetzen und Verordnungen mit Mobilitätsbezug.“

Insgesamt liegen laut Eck hohe Entbürokratisierungspotenziale für den Verkehrssektor in anderen Ressorts. „So fehlen immer noch einfache Maßnahmen wie Stichtagsregelungen im Planungsrecht, das Verrechnungsverfahren bei der Einfuhrumsatzsteuer sowie Vereinfachungen und Vereinheitlichungen im Datenschutz. Hier muss die Bundesregierung nachlegen.“