DVF begrüßt Erleichterung beim Verfahren der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Erleichterung stärkt deutschen Wirtschaftsstandort

14.09.2026

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DVF begrüßt Erleichterung beim Verfahren der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Berlin, 14. September 2026 – Die Finanzministerinnen und -minister der Bundesländer haben sich am vergangenen Freitag einstimmig für Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ausgesprochen. Konkret soll das sogenannte Verrechnungsmodell eingeführt werden, das auch alle Nachbarländer Deutschlands praktizieren. Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) begrüßt diesen Schritt nachdrücklich. Nachdem sich bereits die Bundesregierung für das Verrechnungsmodell ausgesprochen hat, ist das Votum der Länder entscheidend für den Start der Reform.

Dr. Heike van Hoorn, DVF-Geschäftsführerin: „Der Beschluss ist nicht nur für die Häfen, Flughäfen und Logistikdrehscheiben in Deutschland ein enorm wichtiges Signal. Die Einführung des Verrechnungsmodells hilft dem ganzen Wirtschaftsstandort. Die Ansiedlung von Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze werden damit unterstützt. Wir haben jetzt nur eine Bitte: Die Umsetzung darf nicht bis 2030 dauern. Es muss schneller gehen.“

Bei der Einfuhr von Gütern verursacht das in Deutschland aktuell angewendete Verfahren einen unnötigen Liquiditätsabfluss und bürokratischen Aufwand bei den Importeuren. Dieser Nachteil entsteht dadurch, dass die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sofort an den Zoll entrichtet werden muss. Nach dem Weiterverkauf kann der Importeur diesen Betrag im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung anrechnen lassen – ähnlich wie bei einem Kauf und Verkauf im Inland. Mit einem zeitlichen Abstand erhält der Importeur die Steuerzahlung dann vom Finanzamt erstattet. Beim Import über andere EU-Länder fällt dieser Aufwand hingegen überhaupt nicht an. Das EU-Recht erlaubt nämlich eine deutliche Erleichterung des Verfahrens: Die EUSt muss nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr entrichtet werden. Es genügt, wenn sie im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung aufgeführt und sofort verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, während solche Erleichterungen in Deutschland bisher nicht gewährt werden.

Durch die Umstellung auf das Verrechnungsmodell entgehen Bund und Ländern keine Steuereinnahmen. Im Gegenteil: Mit der Vereinfachung des Verfahrens werden Importe über deutsche Häfen, Flughäfen und Logistikzentren gestärkt. Der Standort wird attraktiver und zusätzliche Wertschöpfung findet in Deutschland statt. Damit steigen die Steuereinnahmen des Fiskus.

Die Finanzministerinnen und -minister der Länder haben sich dafür ausgesprochen, das neue Verfahren möglichst bis zum 1. Januar 2030 einzuführen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat das Grundkonzept für die Umstellung entwickelt. Das DVF anerkennt, dass die notwendigen rechtlichen und IT-technischen Anpassungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings drängt die Umstellung. Die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland ist bereits deutlich zu spüren. Gegenmaßnahmen müssen mit höchstem Tempo vorangebracht werden.