Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

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IT-Sicherheitsgesetz 2.0 Gesetz mit Nebenwirkungen

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 birgt für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen, darunter die Logistik, erhebliche Gefahren, erklärt das DVF. - Das IT-Sicherheitsgesetz bedarf einer Aktualisierung. Die entsprechende Neufassung hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) heute vorgelegt und die Bundesregierung daraufhin das IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 beschlossen. Was Seehofer als als „Durchbruch für Deutschlands Sicherheit“ feiert, den Branchenverbänden bereits im Vorfeld sauer aufgestoßen. Denn schon die Art und Weise, wie das BMI die betroffenen Wirtschaftsverbände eingebunden hat, stößt auf Kritik. Diese hatten gerade mal einen Tag, um sich den Entwurf durchzulesen und zugleich darauf zu reagieren.

Überproportionalen Strafzahlungen drohen

Dabei birgt das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, wenn es auch gut gemeint ist, einige Veränderungen mit sich, die für die Betreiber kritischer Infrastrukturen durchaus prekär werden könnten. Allem voran das nach Ansicht des Deutschen Verkehrsforums (DVF) „extrem unverhältnismäßige Sanktionsmaß“: In der vorliegenden Formulierung werde der Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes auf einen Großteil der deutschen Wirtschaft ausgedehnt, ohne die Betroffenen zu benennen. Gleichzeitig würden Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, mit überproportionalen Strafzahlungen konfrontiert. „Der in den Bußgeldvorschriften neu eingeführte Verweis auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, der zu einer Erhöhung um das 200-Fache des jetzigen Sanktionsmaßes führen kann, muss gestrichen werden“, fordert das DVF.

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