Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

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Logistikverbände kritisieren neue Einreiseverordnung scharf

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine aktualisierte und verschärfte Corona-Einreiseverordnung für Rückkehrer aus Risikogebieten beschlossen. Darin hat sie zu der bisher geltenden Kategorie „Risikogebiet“ noch zwei weitere hinzugefügt: Sogenannte Hochinzidenz-Gebiete sind solche mit mindestens einer 7-Tages-Inzidenz von 200 Infizierten auf 100.000 Einwohner. Außerdem gibt es nun „Virusvarianten-Gebiete“. Dazu zählen jene Länder, in denen die neue Virusvariante vorkommt und von der anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht, heißt es in der Begründung des ursprünglichen Entwurfs.

Die Verordnung ist bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am heutigen Donnerstag in Kraft. Die neuen Regeln gelten bis zum 31. März 2021.

Die Logistikbranche fürchtet erhebliche Einschränkungen für die Beschäftigten. Denn entgegen der bisherigen Regelung für Risikogebiete, bei der Personal im Transportsektor von Melde-, Test- und Nachweispflichten befreit ist, gelten für die beiden neuen Gebietskategorien keine Ausnahmen mehr. Sie bemängelt auch, dass sie in den Diskussionsprozess nicht einbezogen wurde. Federführend ist das Bundesgesundheitsministerium. Eine Ressortabstimmung hat es gegeben, die Frist für eine Stellungnahme war dem Vernehmen nach allerdings extrem kurz. (...)

Binnenschiffer besonders betroffen

(...) „Die Lebensadern müssen offengehalten werden, damit die Versorgung unserer Volkswirtschaft als Ganzes und jedes einzelnen Bürgers sichergestellt ist“, kommentiert  DVF-Geschäftsführer Florian Eck die neue Verordnung. Dazu müsse das europaweite Green-Lane-Konzept fortgeführt werden. (...)

Der Bund müsse nachbessern und für die Branche praktikable und bundesweit einheitliche Ausnahmeregelungen von der Testpflicht und den Quarantänevorgaben vorsehen. „Die Devise muss lauten: Freie Fahrt, soweit ein Hygienekonzept existiert und beim Personal keine Symptome vorliegen“, ist Eck überzeugt. Die Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen dürfe nicht bei den überlasteten Gesundheitsämtern vor Ort abgeladen werden. Hier zeige sich einmal mehr, dass europaweite Hygienelabel und Testregime fehlten.