Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

TAGESSPIEGEL Politikmonitoring 03/2021

Strengere Vorgaben für Einreisen aus Risikogebieten

Angesichts der hohen Fallzahlen und der in mehreren Ländern festgestellten Mutation von SARS-CoV-2 hat die Bundesregierung strengere Bestimmungen für Einreisen aus Risikogebieten erlassen. Die seit Donnerstag geltende Verordnung sieht vor, dass Rückkehrer fortan innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im Besitz eines negativen Testergebnisses sein müssen. Wer sich in besonders betroffenen Regionen aufgehalten hat, muss diesen sogar vor der Einreise vorlegen. (...)

Wird ein Beförderungsunternehmen in Anspruch genommen, muss diesem ein negatives Testergebnis oder ärztliches Zeugnis bereits vor der Abreise erbracht werden. Andernfalls ist eine Beförderung generell untersagt. Die vom Bundeskabinett hierzu am Mittwoch verabschiedete CoronavirusEinreiseverordnung (CoronaEinreiseV) gilt seit Donnerstag und tritt spätestens Ende März außer Kraft.

"Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Beschluss. Wer dennoch nicht darauf verzichten wolle, müsse sich bei der Rückkehr testen lassen, denn gerade Virusmutationen bedeuteten eine "zusätzliche Gefahr für unsere Gesundheit". Aktuell stuft die Bundesregierung das Vereinigte Königreich, Irland und Südafrika als "Virusvarianten-Gebiete" ein. Für Reisende aus diesen Ländern galt aufgrund der dort zuerst festgestellten und nach Einschätzung der britischen Regierung weitaus ansteckenderen Variante von SARS-CoV-2 seit dem 22. Dezember zunächst sogar ein generelles Beförderungsverbot nach Deutschland. (...)

Positionen

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Dr. Florian Eck (Geschäftsführer, DVF)
"Mit der jetzt vorgelegten Corona-Testverordnung werden die Bemühungen der  Bundesländer, einheitliche Regelungen und praktikable Ausnahmen für Verkehr und Logistik zu schaffen, über den Haufen geworfen. Außerdem fehlt es immer noch an Schnelltests sowie Test- und Laborkapazitäten. [...] Die Branche zeigt eine immense Lernkurve im Umgang mit der Krise, die sich aber in der Verordnung der Bundesregierung nicht widerspiegelt. Darum muss der Bund nachbessern und für die Branche praktikable und bundesweit einheitliche Ausnahmeregelungen von der Testpflicht und den Quarantänevorgaben vorsehen. [...]"
(per E-Mail, 13.01.2021)

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