TAGESSPIEGEL Politikmonitoring 06/2021
Bundeskabinett beschließt Entwurf zu THG-Quoten
08.02.2021
Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihres gesamten in Deutschland in Verkehr gebrachten Kraftstoffes schrittweise um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Diese Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können sie mithilfe verschiedener "Erfüllungsoptionen" erreichen, etwa durch die Beimischung von Biokraftstoffen oder die Anrechnung von Strom für E-Fahrzeuge. Die Neufassung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) von 2018 sieht für den Verkehrssektor bis 2030 einen verpflichtenden Anteil an erneuerbaren Energien von 14 Prozent am Endenergieverbrauch vor. Zur Umsetzung dieser Vorgaben will die Bundesregierung die bestehende THG-Quote im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) anpassen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium (BMU) hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Der Entwurf kann damit vermutlich Mitte März in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates behandelt und am 26. März erstmals im Plenum beraten werden.
SCHRITTWEISE ANHEBUNG BIS 2030
Konkret sieht der Entwurf eine schrittweise Anhebung der THG-Quote vor: von sechs Prozent ab 2020 auf 6,5 Prozent ab 2022, sieben Prozent ab 2023, acht Prozent ab 2024, zehn Prozent ab 2026, 14,5 Prozent ab 2028 und schließlich 22 Prozent ab 2030. Dies entspreche einem Erneuerbaren-Anteil von 28 Prozent am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors, schreibt das BMU in der Gesetzesbegründung. Im ursprünglichen Referentenentwurf aus dem September war eine Anhebung der THG-Quote auf 7,25 Prozent bis 2026 vorgesehen.(...)
Positionen
(...)
Dr. Heike van Hoorn (Geschäftsführerin, DVF)
"[...] Grüner Wasserstoff und E-Fuels sind unverzichtbare Bausteine für den Klimaschutz im Verkehr. Die batterieelektrische Mobilität wird dadurch nicht weniger wichtig. Darum müssen auch die geplanten Gesetzesvorlagen zur Ladeinfrastruktur ebenfalls noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. [...] Bei der im Entwurf enthaltenen E-Fuels-Quote für den Luftverkehr ist Vorsicht geboten. Diese Vorgabe sollte mindestens EU-weit vereinbart werden. Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass nachhaltiger Flugkraftstoff in größeren Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen bereitsteht. Dazu muss endlich das Geld aus der Luftverkehrsteuer zurück in den Sektor fließen."
(per E-Mail, 03.02.2021)
(...)