Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

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Neue Regeln für kritische Infrastrukturen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die 2. Änderung der BSI-Kritis-Verordnung verabschiedet. Dabei geht es darum, dass Unternehmen mit einer bestimmten Größe zu den Betreibern einer kritischen Infrastruktur gehören. Auch Anlagen in der Transportbranche gehören dazu, wie Güterbahnhöfe, Flughäfen und System in der Logistik unter anderem zum Transport oder Umschlag von Gütern.  Logistikunternehmen sind demnach verpflichtet, IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen und im Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zu melden.

Das Deutsche Verkehrsforum kritisiert, dass Unternehmen mit der 2. Änderungsverordnung intransparente Vorschriften und sachlich unbegründete Mehraufwände entstehen. „Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen gut begründen, warum plötzlich mehr Anlagen als versorgungskritisch gelten sollen“, sagte Florian Eck, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums (DVF). Es sei wichtig, dass IT-Anlagen generell und ganz besonders sicherheitskritische Bereiche gut geschützt sind. (...)