Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

Handelsblatt

3G bringt Praxis-Probleme

Müssen Arbeitgeber Tests bereitstellen? Welche Konsequenzen hat es, wenn Beschäftigte sich nicht testen lassen wollen? Solche Fragen werden relevant, wenn voraussichtlich ab Mittwoch 3G am Arbeitsplatz gilt. - Voraussichtlich ab Mittwoch wird die 3G-Regelung am Arbeitsplatz gelten, wenn die am Freitag auch vom Bundesrat verabschiedete Novelle des Infektionsschutzgesetzes bis dahin im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Beschäftigte dürfen dann nur noch ins Büro oder in die Fabrik, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, dies täglich zu kontrollieren und zu dokumentieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Für die tägliche Praxis wirft die 3G-Regelung aber eine Reihe von Fragen auf: (...)

Welche Kritik gibt es an der geplanten 3G-Regelung?

Einige Berufs- und Branchenverbände halten die 3G-Regelung für nicht praktikabel - einige sprechen sich stattdessen für eine Impfpflicht am Arbeitsplatz aus. (...) Schwerwiegende Folgen werden auch für die Logistikwirtschaft befürchtet. Nach der bisherigen Regelung werden Logistikzentren als Arbeitsstätte gewertet. Entsprechend müssten auch Lkw-Fahrer, die dort zur Be- oder Entladung vorfahren, die 3G-Regel einhalten. "Im mobilen Bereich droht die Regelung, Lieferketten lahmzulegen", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums, Florian Eck, dem Handelsblatt. Problematisch werde es vor allem bei der grenzüberschreitenden Belieferung. "Oftmals ist das Personal mit nicht zugelassenen Impfstoffen immunisiert, Tests sind vor der Belieferung nicht greifbar. Die bisher berechtigte Ausnahme von Transportpersonal von der Testpflicht wird damit faktisch außer Kraft gesetzt", warnt Eck. "Betriebsgelände können somit nicht befahren oder betreten werden, die Auslieferung gerät ins Stocken." (...)