Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

DVZ No. 23

Neue Impulse für den KV

Novelle der Förderrichtlinie: Ersatzinvestitionen werden künfig gefördert / Branche erfreut - Unternehmen sollen künftig auch bei Ersatzinvestitionen in Terminals für den Kombinierten Verkehr (KV) finanzielle Unterstützung erhalten. Das geht aus dem Entwurf der novellierten KV-Förderrichtlinie hervor, der der DVZ vorliegt. Voraussetzung ist, dass sie "grundlegend verschlissen und abgänig" sind. Das ist in der Regel 20 Jahre nach Inbetriebnahme.

Der Ersatz von mehreren Anlagenteilen soll bei der Antragstellung zusammengefasst werden. "Die Summe der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben muss mindestens 100.000 Euro pro Förderantrag betragen", heißt es in der Richtlinie. Die Förderquote betrage sowohl bei Neu- und Ausbau von KV-Umschlagsanlagen als auch beim Ersatz 80 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Die Branche hatte die novellierte Richtlinie bereits Anfang 2022 erwartet, da die alte zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen war. Sie hing jedoch lange in der Ressortabstimmung fest. (...)

Florian Eck, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums, sagt der DVZ: "Die EU-Kommission ist gut beraten, der Bundesregierung heirfür nach der Notifizierung schnellstmöglich grünes Licht zu geben, da die Förderung im Einklang mit der Klimastrategie der EU für eine starke Schiene steht." (...)