Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

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EU setzt nationale Klimaziele

Drei Gesetze aus dem großen EU-Klimaschutzpaket „Fit for 55“ haben die EU-Gesetzgeber in den vergangenen Tagen so gut wie ins Ziel gebracht. Unterhändler von Mitgliedsstaaten und Europäischem Parlament einigten sich auf neue CO2-Grenzwerte für Pkw und Lieferwagen, auf Regeln für die Nutzung von Wäldern und Böden zum Klimaschutz und auf die sogenannte Lastenteilungsverordnung.

Letztere schreibt vor, welche „Lasten“ jeder einzelne EU-Staat bei der Verminderung der Treibhausgase in den Bereichen außerhalb des Emissionshandels bis 2030 tragen muss. Dazu gehören auch viele Verkehrsträger: der Straßenverkehr, der inländische Schiffs-, Binnenschiffs- und Flugverkehr sowie der nicht elektrifizierte Bahnverkehr.

Ziele von Wirtschaftskraft abhängig

Wie viel jeder EU-Staat zur Treibhausgasminderung beitragen muss, hängt von der Wirtschaftsleistung im Land ab und davon, mit welcher Kosteneffizienz sich die Klimaschutzmaßnahmen umsetzen lassen. Insgesamt müssen die EU-Staaten der neuen Verordnung zufolge ihre Treibhausgasemissionen außerhalb des Emissionshandels bis 2030 um 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 2005 reduzieren. Bisher lautete die Zielvorgabe 30 Prozent. (...)

„Deutschland musste bereits Zertifikate kaufen und wird das wohl auch in Zukunft tun müssen“, erwartet dagegen Heike van Hoorn, Geschäftsführerin des Deutschen Verkehrsforums (DVF). Die Bundesregierung müsse ihre Anstrengungen im Verkehrssektor erheblich verstärken, um die Ziele zu erreichen, sagte sie zur DVZ.

DVF gegen Doppelregulierung

Die EU-Klimaschutzpläne hält das DVF für richtig, dringt aber darauf, dass die einzelnen Gesetze gut aufeinander abgestimmt werden. So ist das DVF dafür, auch im Straßenverkehr ein EU-Emissionshandelssystem einzuführen, hält es aber für falsch, dass der Straßenverkehr dann weiterhin zusätzlich der Lastenteilungsverordnung unterliegt.

Treibhausgasemissionen sollten entweder durch den Emissionshandel oder die Lastenteilungsverordnung reguliert werden, sagte van Hoorn. „Anderenfalls würden ein und dieselben CO2-Emissionen mit zwei Instrumenten bepreist, die eine identische Zielsetzung verfolgen“. (...)