Die Bundesministerien müssen nach einer Vorgabe des Finanzministers jene Haushaltstitel kürzen, die künftig über das Sondervermögen finanziert werden sollen. Zudem sind sie aufgefordert, bei den sächlichen Verwaltungsausgaben und Förderprogrammen den Rotstift anzulegen. Das trifft auch das Bundesverkehrsministerium und stößt sowohl in der Transportbranche als auch bei der parlamentarischen Opposition auf Kritik.
Die Bundesministerien müssen sparen. Dazu hat sie das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Rundschreiben für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 und der Eckwerte von 2026 bis 2029 aufgefordert. Das wird auch der Verkehrssektor zu spüren bekommen. So muss das Bundesverkehrsministerium (BMV) jene Haushaltstitel kürzen, die über das Sondervermögen finanziert werden sollen. Dasselbe gilt für Maßnahmen, für die Mittel künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung stehen sollen.
Darüber hinaus ist das BMV dazu verpflichtet, die sogenannten sächlichen Verwaltungsausgaben zu senken und Förderprogramme zusammenzustreichen. Betroffen sein wird beispielsweise die Unterhaltung von Wasserstraßen, die De-minimis-Förderprogramme „Umwelt und Sicherheit“ sowie „Aus- und Weiterbildung“, die Förderung für die Ausbildung in der Seeschifffahrt, die Trassenpreis- und Einzelwagenförderung.
Investitionen vor allem in Schienen und Brücken
Zum Sondervermögen heißt es, dass es zentral sei, um „die wachstumsorientierte Haushaltspolitik umzusetzen und das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial nachhaltig zu steigern“. Neben der Verlagerung von Mitteln aus dem Regelhaushalt in das Sondervermögen sollen weitere Maßnahmen vorrangig umgesetzt werden. Dazu gehören im Verkehrssektor die Digitalisierung der Schiene, Investitionen in das Bestandsnetz der Bahn, einschließlich der Hochleistungskorridore, Brücken und Bahnhöfe sowie im Bereich Straße die Brückenmodernisierung.
Ein solches Rundschreiben mit verbindlichen Vorgaben geht jährlich zu Beginn der Haushaltsaufstellung vom BMF an die Bundesministerien. Derzeit gilt die vorläufige Haushaltsführung, bis der Bundeshaushalt 2025 verabschiedet ist. Das ist laut Zeitplan des BMF Mitte September geplant.
„Es ist gut, dass die Haushaltsaufstellung nun zügig angegangen wird“, kommentiert Florian Eck, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums (DVF), das Rundschreiben des Finanzministeriums. Kritisch wäre jedoch, wenn dadurch die dringend notwendige Zusätzlichkeit der Investitionen ausgehebelt würde. „Das wäre das falsche Signal für den Investitionshochlauf und die dafür notwendige Planungssicherheit“, so der DVF-Geschäftsführer. (...)