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Schienenverkehr - Bahn soll bis 2030 rund 110 Milliarden Euro bekommen
24.06.2025
Verkehr & Smart Mobility: Die Deutsche Bahn soll aus dem Sondervermögen des Bundes und dem regulären Haushalt bis 2030 rund 110 Milliarden Euro erhalten. Nach Einschätzung der Allianz pro Schiene wird das nicht reichen, um auch dringend notwendige neue Schienen zu bauen.
Die Deutsche Bahn (DB) hat durch noch unpünktlichere Züge Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) erneut gegen sich aufgebracht. Seit Anfang Juni fuhren die Fernzüge nach „Bild“-Informationen aus Regierungskreisen durchschnittlich nur zu rund 58 Prozent pünktlich. Im Mai waren es noch 62 Prozent gewesen, im Februar 66,3 Prozent.
Schnieder forderte vom DB-Vorstand, dass man sich auf die Fahrpläne verlassen kann. „Dafür bekommt die Bahn aus meinem Haushalt und aus dem Sondervermögen viele Milliarden“, sagte Schnieder der Zeitung. Nach deren Informationen sind das rund 110 Milliarden Euro bis 2030. (...)
Verkehrsforum pocht auf Zusätzlichkeit der Investitionen
Der Präsidiumsvorsitzende des Deutschen Verkehrsforums, Frank Dreeke, erklärte: „Wir reden hier auf Basis des Haushalts 2024 über einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von mindestens 100 Milliarden Euro ab 2025 bis einschließlich 2030 für Schiene, Straße, Häfen und Schifffahrt. Bei den Ländern und Kommunen kommen 65 Milliarden Euro für den öffentlichen Personennahverkehr hinzu.“ Beim Luftverkehr müssten enorme Transformationskosten bei Antrieben und Kraftstoffen gestemmt werden.
Es stehe außer Frage, dass bei diesen Fehlbeträgen die Mittel aus dem Sondervermögen zusätzlich zum regulären Investitionshaushalt kommen müssten. „Die Bundesregierung muss sich an dieser Zusätzlichkeit messen lassen, ob ihr mit dem Sondervermögen ein wirklicher Sanierungshochlauf der Verkehrsinfrastrukturen gelingt.“
Die im Errichtungsgesetz für das Sondervermögen erwähnte Investitionsquote im Kernhaushalt von lediglich zehn Prozent reiche dafür nicht aus. Angesichts der Investitionsquoten der Vorjahre seien mindestens 15 Prozent erforderlich. Und als „zusätzlich“ sei zu verstehen, wenn Programmausgaben nicht bereits im Verkehrshaushalt oder der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt seien. (...)