Referentenentwurf Das Bundeswirtschafts- und -energieministerium (BMWE) sieht in seinem jüngst vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) weiterhin keine zentrale Rolle des Schienenverkehrs beim CO2-Transport für die CO2-Speicherung (CSS) vor. Die Regelungen im Entwurf konzentrieren sich auf Rahmenbedingungen für CO2- Pipelines. Zur Schiene ist nur vermerkt, dass „der Transport der anfallenden Kohlendioxidmengen allein per LKW, Schiff oder Schiene ... unwirtschaftlich und mit erheblichem zusätzlichem Verkehrsaufkommen verbunden“ sei.
Selbiges galt schon für den KSpG-Änderungsentwurf der Vorgängerregierung, der 2024 im Bundestag nicht mehr beschlossen wurde; auch die grundlegende CO2-Management-Strategie nennt nur die schon heute bestehende Möglichkeit des Transports per Schiene und Schiff. Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) hatte daraufhin schon in einer Handlungsempfehlung im Herbst 2024 angemerkt, dass Schienen- und Schifftransporte schon deutlich früher und, anders als bei Pipelines, auch in die Peripherie möglich seien. Es schlägt etwa eine spezifische Förderung für die Anmietung von CO2-Kesselwagen für CO2-Schienentransporte vor.