Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

DVZ No. 48

Ein alter Konflikt flammt auf

26.11.2025

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Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz hängt in der Ressortabstimmung fest. Ein Grund ist, dass das Verkehrsministerium Klagerechte für Umweltverbände einschränken will. Auch Transportverbände sind nicht mit jedem Passus einverstanden.

Das vorweihnachtliche Berlin wird durch eine nicht überraschende Debatte überschattet. Denn offenbar blockiert das SPD-geführte Bundesumweltministerium (BMUKN) das von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG). Zumindest war es so aus dem Bundesverkehrsministerium (BMV) zu hören. Mit dem Gesetz sollen Bauvorhaben von Straße, Schiene und Wasserstraße schneller geplant und realisiert werden können. Zugleich will das BMV unter anderem Klagerechte von Umweltverbänden einschränken. In der vergangenen Woche war der Start
der Länder- und Verbändeanhörung geplant. Diese stockt nun.

Das SPD-geführte Bundesumweltministerium hält sich auf Anfrage der DVZ bedeckt. „Zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz finden weiterhin Abstimmungsgespräche innerhalb der Bundesregierung statt“, teilte eine Sprecherin des BMUKN mit. Ihr Haus unterstütze aber Maßnahmen zum zügigen Abfluss der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). (...)

Deutliche Konfliktlinien Erheblich konfliktbeladen sind hingegen Lockerungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und beim Artenschutz sowie Einschnitte bei Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden. Letztere sollen ihre Anerkennung nur noch für einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten. Bisher gilt sie unbegrenzt.

Zugleich knüpft das BMV die Anerkennung an Bedingungen. Der jeweilige Verband muss die Ziele des Umweltschutzes verfolgen, dies in seiner Satzung verankern und zum Zeitpunkt der Anerkennung mindestens drei Jahre bestehen. „Die Befristung ermöglicht die regelmäßige Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung – insbesondere
Gemeinnützigkeit, Umweltbezug und tatsächliche Aktivität – weiterhin erfüllt sind“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Das BMV will die Verbände zwingen, ihre Anerkennungsbescheide zu veröffentlichen, aus denen der „sachliche und räumliche Aufgabenbereich der Vereinigung“ hervorgeht. Damit will es verhindern, dass ein Verband in Schleswig-Holstein gegen ein Projekt in Baden-Württemberg klagt. Für eine „sachgerechte Aufgabenerfüllung“ soll die anerkennende
Behörde die Art und den Umfang der bisherigen Tätigkeit, den Kreis der Mitglieder und die
Leistungsfähigkeit einer Vereinigung berücksichtigen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. (...)

Nachbesserungen notwendig

(...) Florian Eck, Sprecher des Präsidiums des Deutschen Verkehrsforums (DVF), reagierte ungehalten auf die Verzögerungen beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz. „Die Ministerien
müssen sich schnellstmöglich einigen.“ Das DVF mahnt schon lange schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Fonds für eine zuverlässige und ausreichende Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten an. Im Dezember, so hatte es Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Anfang Oktober gesagt, sollte die mit den anderen Ressorts abgestimmte Variante des InfZuG ins Bundeskabinett. Angesichts der tiefen
Gräben kann das noch dauern.