DVZ No. 51-52
Schnieder strafft Planungsrecht - Neufassung Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Umweltrechtliche Verschärfungen entfallen
17.12.2025
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat eine Neufassung des viel diskutierten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) vorgelegt – mit wesentlichen Änderungen. Zentrales Ziel ist es, Planen, Genehmigen und Bauen von Infrastruktur zu beschleunigen. Kritik am ersten Entwurf von Anfang November gab es vor allem an umweltrechtlichen Verschärfungen. Diese sind nun teilweise entfallen.
Neu ist, dass die Regelungen jetzt auch für Energieinfrastruktur gelten sollen. (...)
Bei der Wasserstraße hat das Bundesverkehrsministerium ebenfalls Änderungen vorgenommen. Projekte an Flüssen und Kanälen werden nun auch als Projekte von „überragendem öffentlichen Interesse“ erklärt. Der neue Entwurf beschränkt dies jedoch auf sicherheits- und systemrelevante Bauwerke, die nicht sperrbar sind und deren Ausfall den Verkehr erheblich unterbricht oder beeinträchtigt. Laut Begründung handele es sich um ein bundesweit relevantes Problem mit derzeit 40 Wehranlagen im gesamten Bundeswasserstraßennetz. Ihr Zustand berge ein erhöhtes Risiko für unerwartetes Versagen.
Neu ist auch, dass bei einer vorläufigen Anordnung für einen Baubeginn nicht nur die „betroffene Gemeinde“, sondern auch Landesbehörden und Gemeindeverbände angehört
werden müssen. (...)
Die Zeit für die Länder- und Verbändeanhörung war sehr knapp. Sie startete am Freitagnachmittag und endete am Montag um 10 Uhr. Am 17. Dezember ist der Kabinettsbeschluss geplant. Florian Eck, Sprecher der Geschäftsführung des Deutschen Verkehrsforums (DVF), lobt, dass der Gesetzentwurf Beschleunigungspotenzial für Zukunftsinvestitionen schaffe, indem er Verfahren strafft, parallele Strukturen auflöst und wichtige Punkte im Verwaltungsverfahrensgesetz übergeordnet regelt. Kritisch sei, dass die dringend notwendigen Änderungen am Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz entfallen.
Damit blieben Stichtagsregelungen und andere straffende Faktoren außen vor. Ebenso fehlten die Beschleunigungsmaßnahmen aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030. Hier müsse die Bundesregierung schnellstmöglich nachlegen.