SUT Schifffahrt und Technik
Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Lob und Kritik am Regierungsentwurf
18.12.2025
Das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz sorgt für kontroverse Reaktionen: Während die Wasserstraßenbranche den Schritt begrüßt, warnt die Schutzgemeinschaft Nordseeküste vor Risiken für Umwelt und Küstenschutz.
Mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfs für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz am Mittwoch, den 17. Dezember, verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren für zentrale Infrastrukturprojekte deutlich zu beschleunigen. Der Entwurf umfasst Maßnahmen für Brücken, Bahnstrecken, Autobahnen, Wasserstraßen, Lkw-Parkplätze und Kraftwerke. Die Resonanz fällt höchst unterschiedlich aus. (...)
Wasserstraßenbranche begrüßt Priorisierung
Ganz anders bewertet die Initiative System Wasserstraße (ISW) den Regierungsentwurf. „Endlich wird auch den dringenden Ersatzneubauten von Schleusen und Wehren sowie ausgewählten Ausbauprojekten der Wasserstraße attestiert, dass sie im ‚überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen‘“, erklärt Jens Schwanen, ISW-Sprecher und Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt, womit die bisherige Zurücksetzung der Wasserstraße gegenüber Straße und Schiene korrigiert werde. (...)
ISW-Sprecherin Heike van Hoorn hebt zudem die geplante Digitalisierung hervor: „Sehr gut ist, dass endlich Digitalisierung gelebt werden soll, insbesondere durch die Umstellung von analogen auf digitale Planungs- und Beteiligungsprozesse.“
Auch die Einführung einer Genehmigungsfiktion bewertet die Initiative als Fortschritt: „Wenn Länderbehörden nicht binnen drei Monaten ihre Zustimmung zu einer Maßnahme ausdrücklich verweigern, gilt sie als erteilt. Damit wird dem Verschleppen von Entscheidungen wirksam vorgebeugt“, so Thomas Gross, ebenfalls ISW-Sprecher und Vorsitzender der Bundesfachabteilung Wasserbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, und begrüßt zudem, dass die Kosten von Bundesstraßen- und Bahnbrücken über Kanäle künftig hälftig geteilt werden sollen: „Jede Stunde, die Planungsfachkräfte des Bundes nicht mit Kostenberechnungen verbringen müssen, kann in die eigentliche Planungsarbeit fließen.“ (...)