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Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Verkehrs-Planung massiv beschleunigen

27.01.2026

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Die Bundesregierung will bei Verkehrsprojekten schneller vorankommen. Wichtiger Schritt dafür ist das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz, auf das sich Union und SPD geeinigt haben. Ist das der Turbo?

Digitale Verfahren als Standard

"Wir beenden die Zeit der Dauerverfahren. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir ein modernes, digitales und wegweisendes Planungsrecht", freut sich Bundesverkehrsminister Schnieder: "Wir geben Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit - damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen." So plant der Regierungsentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes zum Beispiel den Wegfall von Doppelprüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren sowie die digitale Abwicklung, etwa mit Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützter Einwendungsbearbeitung.  (...)

Dass es für einen schnellen Investitionshochlauf aber weit mehr braucht, zeigte Anfang Dezember in Berlin die spannende Podiumsdiskussion "Vom Sondervermögen zum Investitionshochlauf: Finanzierung reformieren, Verkehrswegebau beschleunigen" des Deutschen Verkehrsforums (DVF) mit namhaften Experten aus Politik und Wirtschaft. Wichtige Botschaft dabei: Das Geld für die Infrastruktur ist aktuell dank des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität da. Um Investitionen schnell anzukurbeln, fehlt es jedoch, darin waren sich die Experten einig, in vielfacher Hinsicht an Planungssicherheit. "Wir können uns nicht mehr leisten, mit den unzureichenden Instrumenten der jährlichen Kameralistik und der Verpflichtungsermächtigung weiter zu jonglieren", mahnte etwa Peter Coenen, DVF-Präsi­diumsmitglied und Geschäftsführer Hochtief PPP-Solutions. "Infrastruktur braucht eine langfristige, verlässliche und am Lebenszyklus ausgerichtete Finanzierung", erklärte er. Es erfordere deshalb Instrumente für eine sichere Planungsgrundlage, die die notwendigen Mittel langfristig festschreiben. Schweiz, Österreich, Dänemark und die Niederlande würden dies vorbildlich regeln. "Warum also nicht auch wir?"

So gesehen konnte Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, gleich zwei gute Nachrichten auf der DVF-Veranstaltung übermitteln. So wird es für den Aus- und Umbau der Schiene ab 1. Januar 2027 den von der Branche lange geforderten "Infraplan" geben - mit konkreten Vorgaben des Bundes, also hinterlegt mit einer Leistungsvereinbarung für die DB-Infrastruktur-Tochter InfraGo. "Dann haben wir fünf Jahre Planungssicherheit", betonte Schnorr. (...)