Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

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Infrastrukturgesetz passiert Bundestag

29.06.2026

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Verkehr & Smart Mobility: Der Bundestag hat ein halbes Jahr nach dem Kabinettsbeschluss das Infrastruktur-Zukunftsgesetz mit einigen Änderungen beschlossen. Die Reaktionen aus der Verkehrsbranche fallen überwiegend positiv aus. Das letzte Wort hat am 10. Juli der Bundesrat.

Verkehrsminister Patrick Schnieder musste sich in der Bundestagsdebatte einige Attacken gefallen lassen. Der Linken-Abgeordnete Jorrit Bosch betitelte den CDU-Politiker als „Henker der Haselmaus“. Als ihm der Grünen-Abgeordnete Matthias Gastel noch vorwarf, kein Geld für Neu- und Ausbau von Schienenprojekten bereitzustellen, platzte Schnieder der Kragen: „Bei allen Verkehrsträgern gilt Erhalt vor Neubau“, rief er. Der Bund stecke in dieser Legislaturperiode knapp 170 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur, davon 106 Milliarden Euro in die Schiene – wesentlich mehr als jemals zuvor.

Doch nach langwierigen Diskussionen ist nun der Endpunkt gesetzt: Mehr als ein halbes Jahr nach dem Kabinettsbeschluss hat der Bundestag am Freitag dem Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Schnieder sagte, das Regelwerk werde dafür sorgen, „dass wir nicht Jahre und Jahrzehnte darauf warten müssen, bis wichtige Projekte umgesetzt werden“.

Er betonte zudem: „Wir senken keinen einzigen Standard ab.“ Umwelt- und Naturschutz würden praxistauglicher und besser handhabbar. Künftig werde es „nicht mehr um das einzelne Tier auf der Trasse gehen, sondern wir wollen die Population schützen“, sagte er mit Blick auf geschützte Tiere wie Haselmäuse. (...)

Mehr Zuständigkeiten für das Eisenbahn-Bundesamt

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll das Verhältnis zwischen Landesebene und Eisenbahn-Bundesamt (EBA) neu ordnen und klarstellen. Dazu sollen die Befugnisse des EBA durch gesetzlich festgeschriebene Zuständigkeiten erweitert werden, um Auslegungsschwierigkeiten und Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. (...)

Änderungen für überragende öffentliche Interessen

Der Bundestag änderte auch die Regeln für Infrastrukturprojekte von „überragendem öffentlichen Interesse“. Für Bundesfernstraßen übernahm er eine Empfehlung des Bundesrates: Sie dienen der öffentlichen Sicherheit und sind militärisch relevant. Das gilt für als dringlich eingestufte Engpassbeseitigungen sowie für den Neu- oder Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen mit mindestens vier Fahrstreifen.

Konkretisiert wird zudem im Wasserstraßengesetz, wann bundeseigene Schifffahrtsanlagen im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Beispielsweise werden dazu Anlagen genannt, für die aufgrund ihres Alters oder „der standardisierten technischen Nutzungsdauer objektiv absehbar ist, dass ein zeitnaher Ersatz erforderlich wird“. Auch hierzu wird auf eine Prüfbitte des Bundesrates verwiesen. Der Hochwasser- und der Küstenschutz werden ebenso dieser Kategorie zugeordnet. (...)

Verkehrsforum fordert weitere Reformen

Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) lobte die beschlossenen Maßnahmen angesichts des kritischen Zustands der Infrastruktur, die vor einem Kipppunkt stehe. Das Gesetz müsse nun möglichst schnell in die Praxis umgesetzt werden, forderte Florian Eck, Sprecher der DVF-Geschäftsführung. „Das erfordert an einigen Stellen auch ein Umdenken der Planungs- und Genehmigungsbehörden, verbunden mit Rückendeckung der politischen Leitungsebene.“

Ferner brauche es eine auskömmliche Finanzierung, planungssichere über- und mehrjährige Finanzierungsstrukturen, partnerschaftliche Modelle und zeitgemäße Ausschreibungs- und Vergabeprozesse. Seine Forderung nach weiteren Reformen hat das DVF in seinem Infrastruktur-Pakt für Deutschland zusammengefasst. (...)