Der Bundestag hat mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Grundlage für schnelleres Planen und Bauen geschaffen. Nun sind Tempo bei der Umsetzung und der Bundeshaushalt 2027 gefragt.
Meilenstein, noch nie erlebt, weitreichend – mit diesen Begriffen haben Kenner der Planungs- und Genehmigungsgesetzgebung das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) betitelt. Am Freitag hat der Bundestag das Paket verabschiedet. Nach dem Plazet des Bundesrats und der Unterschrift des Bundespräsidenten ist es dann geschafft. Der Weg war mühsam, und man fragt sich, ob es so lange dauern musste.
Der Gesetzes- und Begründungstext umfasste 236 Seiten, ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen weitere 82 Seiten, die Opposition reichte zudem diverse Anträge ein. Davor hatten die Berichterstatter im Bundestag vier Monate lang intensiv beraten und Listen mit Verbesserungsvorschlägen erarbeitet. 135 kamen aus dem Bundesrat, 200 aus dem Parlament, zahlreiche von Verbänden. (...)
Knatsch beendet
Je länger jedoch die Verhandlungen über das InfZuG dauerten, desto mehr fürchteten Beobachter, dass es nicht mehr rechtzeitig vor der Sommerpause verabschiedet wird. Neben den vielen Änderungswünschen gab es Knatsch zwischen dem Bundesverkehrs- und dem Bundesumweltministerium. Letzteres wollte das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur mit dem InfZuG koppeln. Kurz vor Ende der Verhandlungen konnte sich die Koalition darauf einigen, das Naturflächengesetz erst Anfang Juli im Kabinett zu beschließen. (...)
Ein kritischer Punkt darin ist, dass Ersatzgeldzahlungen im Vergleich zu realen Ausgleichsmaßnahmen mit einem Preisaufschlag von 20 Prozent belegt werden sollen. Diese Summe käme on top auf die so schon stetig steigenden Baukosten. (...)
Immerhin konnten sich die Verkehrspolitiker mit der sogenannten Stichtagsregelung durchsetzen. Sie ist nun Teil des Verwaltungsverfahrensgesetzes und damit nicht nur für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Strom- oder Telekommunikationsnetze gültig. (...)
Leider gilt die Stichtagsregelung nur für ein Jahr nach Ende des Erörterungstermins. Die Genehmigungen können zwar länger dauern. Aber immerhin.
Denn mit dem InfZuG ist ein wichtiger Schritt gelungen, um das Geld aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ schneller zu investieren. Nun muss das Bundesfinanzministerium die Beschlüsse mit dem Haushalt 2027 unterfüttern. Erst dann wirkt auch das InfZuG.
Positives Echo auf Gesetz zur Infrastruktur
Bundestag stimmt für schnelleres Planen
GENEHMIGUNGEN
In der Transport- und Logistikbranche hat die Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) ein weitgehend positives Echo hervorgerufen. (...)
GDWS will schnell umsetzen Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) versicherte der DVZ auf Nachfrage, dass das Gesetz angewendet und umgesetzt werde, sobald es in Kraft tritt. (...)
Einig sind sich die Verbände, dass nun die entsprechende Finanzierung folgen muss. Das Deutsche Verkehrsforum fordert in einem Infrastrukturpakt weitergehende Reformen, damit die Volkswirtschaft mobil bleibt.