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Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Priorität für Brücken, Autobahnen und Häfen

16.07.2026

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Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren künftig deutlich be­­schleu­­­nigt werden. Von Verbänden der Logistik- und Verkehrsbranche kommt mehrheitlich Lob.

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am 26. Juni 2026 den Entwurf der Bundesregierung für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Mit der Reform sollen wesentliche Verkehrsin­fra­­strukturen in das "überragende öffentliche Interesse" gestellt werden sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden. Als weiterer zentraler Baustein, um Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen, ist im Gesetz der Ausbau der Digitalisierung vorgesehen: Künftig sollen Planfeststellungsverfahren grundsätzlich vollständig digital durchgeführt werden. Zudem sollen doppelte Prüfungen entfallen. (...)

Auch das Deutsche Verkehrsforum (DVF) fordert eine konsequente Anwendung der Vereinfachungen, um den Investitionshochlauf zu beschleunigen: "Bundesregierung und Bundestag haben im Infrastruktur-Zukunftsgesetz gute gesetzliche Maßnahmen beschlossen, die nun möglichst schnell in die Praxis umgesetzt werden müssen", so Florian Eck, Sprecher der DVF-Geschäftsführung. Er fordert jedoch weitergehende Maßnahmen: "Die be­­schleunigenden Ansätze sollten auf alle Zukunftsinvestitionen ausgeweitet werden und damit grundsätzlich bei allen Versorgungsinfrastrukturen wie Verkehr, Energie und Digitalisierung ihre Wirkung entfalten." Dies gelte auch für die Anwendung des Kompensationsgeldes, um Ausgleichsmaßnahmen für den Umwelt- und Artenschutz projektübergreifend bündeln und finanzieren zu können. (...)