Europäische Hafenverordnung

Europäische Hafenverordnung

Für die Häfen und Umschlagbetriebe sind weiterhin zwei Regelungsverfahren der EU von
enormer Bedeutung: die Ver ordnung über den Zugang zum Markt für Hafen dienste und die finanzielle Transparenz in den Häfen einerseits sowie die Revision der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) andererseits.
Beide Verfahren müssen im Zusammenhang betrachtet werden. Das DVF hat sich daher
mit Nachdruck für ein faires Gesamtpaket eingesetzt.
Den geänderten Entwurf der Verordnung über den Zugang zum Markt für Hafendienste hat das Europäische Parlament inzwischen beschlossen. Mit den Änderungen nimmt die Verordnung Rücksicht auf die unterschiedlichen Organisations formen der europäischen Häfen. Vorgesehen sind einheitliche Mindestanforde rungen an die Organisation von Hafendiensten, etwa Regelungen zur Quali fikation und Verfügbarkeit von Diensten oder auch zur Einhaltung geltender Arbeits- und Sozial standards. Außerdem wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Anzahl der zugelassenen Dienst leister begrenzt
werden kann.
Die Umschlagbetriebe bleiben von den Regelungen über den Marktzugang grundsätzlich
ausgeschlossen. Dies hatte die EuropäischeKom mission in ihrem Entwurf bereits so vorgesehen. Das Kapitel über die finanzielle Transparenz in den Häfen soll nach den Vorstellungen des Europäischen Parla ments im Wesentlichen beibehalten werden. Die Em pfänger und die Verwendung von öffentlichen Geldern müssen nachvollziehbar sein. Zu dem ist eine Konsultation der Nutzer vorgeschrieben, die aber durch bestehende
Gremien erfolgen kann, sodass ein unnötiger bürokratischer Aufwand vermieden wird.
Ins gesamt wird in der vom EP-Ver kehrs aus schuss geänderten Fassung der Hafen verordnung das öffentliche Interesse an qualitativ guten Diensten stärker in den Vordergrund gerückt.