Bund legt Mindestanteile für emissionsarme Straßenfahrzeuge bei öffentlicher Beschaffung fest – Finanzierungsfrage muss einbezogen werden

Quelle: BSR
Quelle: BSR

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Beschaffung emissionsarmer Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) beschlossen. Damit werden Mindestanteile von emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen bei der öffentlichen Beschaffung und Auftragsvergabe festgelegt. So müssen z. B. ab August 2021 mindestens 45 Prozent aller neu anzuschaffenden Linienbusse saubere Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie sein. Die Hälfte davon soll gänzlich emissionsfreie Antriebe haben.

DVF-Geschäftsführerin Dr. Heike van Hoorn: „Ambitionierte Beschaffungsprogramme von Bund, Ländern und Kommunen für saubere Straßenfahrzeuge sind notwendig und richtig. Wenn jetzt Mindestziele festgelegt werden, müssen Bund und Länder allerdings auch die Umsetzung finanziell angemessen unterstützen. Bei den kommunalen Verkehrsbetrieben und Dienstleistern fallen erhebliche Mehrkosten an. Die müssen gedeckt werden.“

„Neben der Finanzierung sind praktische Umsetzungsfragen zu klären. Für bestimmte Einsatzbereiche sind besonders emissionsarme Fahrzeuge nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Das ist etwa im Bereich der Straßenreinigung und bei Abfallsammelfahrzeugen der Fall. Hier brauchen wir praktikable Ausnahmen von den Mindestquoten. Bei den Post- und Paketdiensten und der Personenbeförderung muss geklärt werden, worauf sich die Mindestziele konkret beziehen und wie die Nachweise geführt werden sollen. Das reicht bis zu der Frage, wie die emissionsfreie Beförderung von Post und Paketen per Lastenrad Berücksichtigung finden kann.“

Van Hoorn weiter: „Bund, Länder und Kommunen verfügen über große eigene Fahrzeugflotten. Der ÖPNV mit Stadtbussen, Stadtreinigung, Versorgung und Entsorgung, Post- und Paketzustellung durch private Unternehmen – eine enorme Verkehrsleistung wird täglich in Deutschland im öffentlichen Auftrag auf der Straße abgewickelt. Wenn dafür emissionsarme oder sogar emissionsfreie Fahrzeuge zum Einsatz kommen, ist das ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftqualität. Der Aufbau sauberer öffentlicher Flotten hat positive Effekte für den Markthochlauf nachhaltiger Antriebe und für die Versorgungsinfrastruktur. Es geht nicht zuletzt um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.“