Kurzfristige Vergabe von Kapazitäten im Schienenverkehr
Reinhard Haller, Single European Rail Area, DG MOVE, Europäische Kommission, erklärte die Zielsetzung des Greening Freight Packages, den Schienengüterverkehr attraktiver zu machen. Dazu solle unter anderem das Kapazitätsmanagement modifiziert werden, damit künftig auch Kapazitäten für eine kurzfristige Vergabe zur Verfügung stehen.
Auch wolle die EU den grenzüberschreitenden Verkehr optimieren und reibungsloser gestalten. Dazu gelte es, Bauarbeiten oder andere Einflussfaktoren auf die Verfügbarkeit von Kontingenten auf Basis harmonisierter EU-Regeln abzustimmen. Damit könnten nach den Worten von Haller Störungen verringert und die Interoperabilität gefördert werden. Außerdem sei geplant, EU-weite Regelungen zu regelmäßigen Leistungsberichten einzuführen, um das Monitoring zu erleichtern und Notfallpläne zu entwickeln. Zu letzterem werde eine Expertengruppe eingerichtet, deren Mitglieder über ein personengebundenes Mandat verfügen sollen.
Greenwashing verhindern: So sieht ein Baustein der EU dagegen aus
Das Greening Freight Package der EU-Kommission beinhaltet auch einen Entwurf für eine Verordnung über die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen. Der Entwurf fokussiert Transporte innerhalb der EU, wird aber insbesondere in den Bereichen Luft- und Seeverkehr auch internationale Transportverbindungen betreffen.
Darüber informierte Astrid Schlewing, Maritime Transport and Logistics, DG MOVE, Europäische Kommission. Laut Schlewig sollen Informationen über die Treibhausgasintensität der einzelnen Verkehrsdienste verbessert werden. Die EU-Kommission möchte damit erreichen, dass harmonisierte und zuverlässige Treibhausgas-Daten auf Grundlage einer gemeinsamen Methodik zur Verfügung stehen und Greenwashing verhindert wird. Verkehrsnutzer wie Verlader, Fahrgäste und Kunden sollen auf diese Weise die Auswirkungen von Treibhausgasemissionen unterschiedlicher Verkehrsdienste besser bewerten und vergleichen können. Dies helfe auch bei der Entscheidung, welche Verkehrsmittel zum Einsatz kommen.
Gleichzeitig bietet die Bilanzierungsmethode den Verkehrsunternehmen einen Benchmark ihrer Dienstleistungen, um Geschäfts- und Investitionsentscheidungen in Richtung Emissionsreduzierung, Energieeffizienz und Innovation zu treffen. Laut Schlewog sei es zunächst wichtig, dass es keine Erhebungspflicht gebe. Die Vorgaben würden nur gelten, wenn sich ein Anbieter von Verkehrsdienstleistungen zur freiwilligen Erhebung der Emissionen entschließe. Auch seien keine Berichtspflichten vorgesehen.
Revision der Richtlinie zu Maßen und Gewichten schwerer Lkw
Als dritte Initiative des Greening Freight Packages zielt die Revision der Richtlinie zu Maßen und Gewichten schwerer Nutzfahrzeuge darauf ab, die Akzeptanz emissionsfreier Fahrzeuge zu erhöhen. Das maximal zulässige Gesamtgewicht der Lkw soll angehoben und damit aktuell bestehende Nachteile in der Ladekapazität von E- oder Wasserstofffahrzeugen ausgeglichen werden. Aurora García de Sandoval, Road Transport, DG MOVE, Europäische Kommission, stellte den Entwurf zur Revision vor. Garcìa de Sandoval sagte, dass mit der gleichen Zielsetzung auch die maximale Länge der Fahrzeuge erhöht werden solle. Auch wolle man die maximal zulässige Höhe im intermodalen Verkehr durch die Verwendung sogenannter High Cube Container anpassen, soweit es die nationale Infrastruktur zulasse. Die Einhaltung der Gewichts- und Größenbegrenzungen werde durch eine Reihe von Durchsetzungsmaßnahmen kontrolliert. Diese seien ebenfalls Gegenstand des Entwurfes.