Der Weltraum als neuer Wirtschaftsraum: Warum der Verkehr längst davon abhängt

17.09.2026

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Der Weltraum als neuer Wirtschaftsraum: Warum der Verkehr längst davon abhängt

Am 5. September 2026 hat die Trägerrakete Spectrum des deutschen Herstellers Isar Aerospace erstmals fünf Kleinsatelliten in den Orbit gebracht, gestartet von Andøya in Norwegen. Entwickelt wurde sie nicht im staatlichen Auftrag, sondern privatwirtschaftlich und für einen globalen Markt. Der Weltraum wird damit zum Wirtschaftsraum. Für den Verkehr ist dieser Wirtschaftsraum längst Teil der eigenen Infrastruktur.

Aus dem staatlich geprägten Forschungsfeld ist ein Markt geworden, mit privaten Betreibern, eigenem Kapital und eignen Geschäftsmodellen. Der Gesetzgeber zieht auf mehreren Ebenen nach. Die Bundesregierung hat im November 2025 erstmals eine Weltraumsicherheitsstrategie beschlossen, das KRITIS-Dachgesetz ist seit März 2026 in Kraft, und die EU verhandelt den EU Space Act.

Der Verkehr läuft auf weltraumgestützten Diensten

Der Verkehr läuft auf weltraumgestützten Diensten

Satellitennavigation über Galileo und GPS liefert Position und Zeit für Flottensteuerung, Mautsysteme, Bahnleittechnik und automatisiertes Fahren. Erdbeobachtung unterstützt Routenplanung und Lieferkettenüberwachung, und Satellitenkommunikation hält Schiffe und Züge auch dort verbunden, wo terrestrische Netze fehlen. Kleinsatelliten, wie Spectrum sie transportiert, sind für Breitbandkommunikation und Erdbeobachtung zentrale Werkzeuge.

Für den Verkehr entstehen daraus auch neue Anwendungen. Satellitendaten können bei der Überwachung von Infrastruktur helfen, Warenströme transparenter machen und terrestrische Kommunikationsnetze ergänzen. Die Verbindung von Mobilfunk und Satellitenkommunikation schafft zudem neue Möglichkeiten für vernetzte und automatisierte Verkehrssysteme. Um diese Dienste herum entstehen neue Märkte, vom Start über Betrieb und Wartung im Orbit bis zum Handel mit Erdbeobachtungsdaten.

Wie verletzlich diese Abhängigkeit ist, zeigt sich am Anstieg von Störungen und Fälschungen von Navigationssignalen. Jamming und Spoofing treten inzwischen regelmäßig auf, und die Bundesregierung nennt satellitengestützte Logistik ausdrücklich als gefährdet. Ein gestörtes oder gefälschtes Signal kann die Betriebssicherheit im Verkehr unmittelbar beeinträchtigen. Für Verkehrsunternehmen ist das keine abstrakte Frage der Raumfahrtpolitik. Fallen satellitengestützte Positions- oder Zeitinformationen aus, können betriebliche Prozesse direkt betroffen sein.

Deshalb wird der eigene Zugang zum All zur Standortfrage. Der Startmarkt wird von wenigen außereuropäischen Anbietern beherrscht. Mit der European Launcher Challenge fördert die ESA seit Ende 2025 gezielt mehrere europäische Trägersysteme, damit der Zugang nicht vom Ausfall eines einzelnen Anbieters hängt. Der Orbitalflug von Spectrum ist ein wichtiger Schritt hin zu einem stärker privatwirtschaftlich getragenen europäischen Zugang zum All.

Ein Wirtschaftsraum mit eigenen Rechtsregeln

Dr. Lucas Wüsthof
Dr. Lucas Wüsthof

Ein Wirtschaftsraum mit eigenen Rechtsregeln

Nach internationalem Weltraumrecht haftet für Schäden durch ein Weltraumobjekt der Startstaat, nicht unmittelbar das Unternehmen, das den Satelliten betreibt. Ob und in welchem Umfang ein Staat bei privaten Betreibern Rückgriff nimmt, regelt jedes Land selbst. Ein internationales System zur Steuerung des Weltraumverkehrs fehlt, ebenso wie ein verbindliches Protokoll für Kollisionswarnungen. Auch die Grenze zwischen Luft- und Weltraum ist völkerrechtlich bis heute nicht definiert. Das ist für Haftung und Versicherung an der Schnittstelle von Luftfahrt und Raumfahrt relevant. Hinzu kommt: Funkfrequenzen und Orbitalpositionen sind knappe Güter, die international zugeteilt werden.

„Die Regeln für den neuen Wirtschaftsraum Weltraum werden derzeit gesetzt. Verkehrsunternehmen sollten ihre technische und wirtschaftliche Abhängigkeit von Satellitendiensten kennen und sich frühzeitig in die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen einbringen.“

Dr. Lucas Wüsthof, Partner Wirtschaftskanzlei Greenberg Traurig

Wo Weltraumrecht auf den Verkehr trifft

Am konkretesten wird die Verbindung im Recht der kritischen Infrastruktur. Das KRITIS-Dachgesetz führt den Weltraum seit März 2026 erstmals als eigenen Sektor, in derselben Reihe wie Transport und Verkehr. Erfasst wird die Bodeninfrastruktur für weltraumgestützte Dienste. Ihre Kritikalität ergibt sich gerade daraus, dass Kommunikation, Navigation und Erdbeobachtung für andere Sektoren wie Energie, Telekommunikation und Verkehr unentbehrlich sind. Ein Ausfall im Weltraumsegment kann auf andere Bereiche durchschlagen. Hinzu kommen Cybersicherheitspflichten aus der NIS-2-Umsetzung und nach Verabschiedung die Vorgaben des EU Space Act. Ein nationales Weltraumgesetz, das Haftung, Genehmigung und Aufsicht regeln soll, wird seit Jahren vorbereitet, liegt aber bis heute nicht vor. Damit fehlt weiterhin ein umfassender nationaler Rechtsrahmen für die Genehmigung und laufende Aufsicht privater Weltraumaktivitäten.

Was die Branche jetzt tun sollte

Was die Branche jetzt tun sollte

Verkehrsunternehmen sollten prüfen, wie stark ihre Abläufe von satellitengestützten Diensten abhängen und welche Folgen ein Ausfall hätte. Dazu gehört auch die Frage, ob es belastbare Alternativen für Navigation, Kommunikation und Datenversorgung bestehen. Zugleich sollten sie prüfen, wo neue satellitengestützte Dienste betriebliche oder wirtschaftliche Vorteile bieten können

Ebenso wichtig sind die Verträge mit den jeweiligen Anbietern. Verfügbarkeit, Haftung und Datenrechte sollten so geregelt sein, dass im Störungsfall keine wesentlichen Risiken offenbleiben. Mit neuen Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene wird das Thema auch rechtlich relevanter. Unternehmen sollten deshalb nicht nur ihre technische Abhängigkeit von Satellitendiensten kennen, sondern auch verfolgen, welche Anforderungen daraus für Verträge, Risikomanagement und Betrieb entstehen. Die Regeln dafür werden derzeit gesetzt. Wer auf weltraumgestützte Dienste angewiesen ist, sollte deshalb auch an den Regeln für ihren Einsatz mitwirken.

Dieser Artikel ist ein Beitrag der Greenberg Traurig Germany, LLP
Weiterführende Informationen bei: Dr. Lucas Wüsthof/ lucas.wuesthof@gtlaw.com
Autorenprofil:
Dr. Lucas Wüsthof ist Partner bei der globalen Wirtschaftskanzlei Greenberg Traurig mit mehr als 3.200 Anwältinnen und Anwälten an 51 Standorten in den Vereinigten Staaten, Europa, Asien, dem Nahen Osten und Lateinamerika. Er berät zu regulatorischen und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen in technologiegetriebenen und sicherheitssensiblen Sektoren. Seine Schwerpunkte umfassen unter anderem Telekommunikation, digitale Infrastruktur, satellitenbasierte Kommunikation und weltraumgestützte Konnektivität.