Die neue Schallschutzverordnung muss die Vorgaben des novellierten Fluglärmgesetzes umsetzen!

Verbändestellungnahme

Die über viele Jahre diskutierte Novellierung des Fluglärmgesetzes aus dem Jahre 1971 markiert einen Meilenstein im Verkehrslärmschutz. Aus Sicht der deutschen Luftverkehrsbranche wird mit dem neuen Gesetz, das im Juni 2007 in Kraft trat, der angestrebte Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten erzielt. Dem berechtigten Schutzinteresse der Flughafenanwohner wird ebenso Rechnung getragen wie den Entwicklungszielen der Flughäfen und Airlines.