Ökologisierung von Unternehmensflotten („Greening Corporate Fleets“) der Europäischen Kommission

08.07.2024

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In Anbetracht der derzeitigen technologischen Entwicklung und der Marktsituation ist es schwierig, die potenziellen Vorteile eines beschleunigten Übergangs zu ZEVs vorherzusagen.
Klar ist jedoch, dass jede Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge im Einklang mit der erforderlichen Infrastruktur und den Netzanschlüssen erfolgen muss. Ist dies nicht der Fall, kann dies negative Auswirkungen auf die Betreiber haben, die gezwungen wären, solche Fahrzeuge zu kaufen, ohne sie nutzen zu können. Jede Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge muss auch in betrieblicher Hinsicht funktionieren. Dies kann nicht immer gewährleistet werden.
Beispielhaft seien hier Instandhaltungs- und Servicefahrzeuge für Wartungsarbeiten an Schienenwegen genannt, die geforderte Spezifikationen (insbesondere hinsichtlich Nutzlast, Anhängelast, 24/7-Verfügbarkeit, Anzahl der Fahrgastsitze) erfüllen müssen und auch Fahrzeuggattungen zur Erfüllung spezifischer Aufgaben an Flughäfen angeführt, die in der Flugzeugabfertigung und in anderen flughafenspezifischen Prozessen (Feuerwehr, Winterdienst) eingesetzt werden und spezielle Anforderungen (z.B. bei den Abmaßen) erfüllen müssen. Diese Vorgaben verhindern eine Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge in absehbarer Zeit, da für diese Einsatzbereiche weder geeignete Fahrzeuge mit batterieelektrischem bzw. wasserstoffbasiertem Antrieb am Markt verfügbar sind, noch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur vorhanden ist.
Wir fordern daher, Unternehmen von der Gesetzgebung zur Ökologisierung von Unternehmensflotten auszunehmen, die überwiegend aus Fahrzeugen bestehen, die für den Betrieb von Teilen der kritischen Infrastruktur in der EU entscheidend sind.

Als weiteres Beispiel sei auf das Reisebussegment verwiesen, das zum ersten Mal in die kürzlich verabschiedeten CO2-Normen für HDVs einbezogen wurde. Die Entwicklung und Einführung von emissionsfreien Reisebussen in Europa befindet sich noch in der Anfangsphase und es ist notwendig, zunächst die Auswirkungen der Produktions- und Infrastrukturziele zu bewerten. So ist die aktuell verfügbare Technologie noch nicht reif für den Linienverkehr: Die Ladezeiten sind derzeit viel zu lang und nicht mit dem Personenverkehr vereinbar. Es muss demnach zunächst eine gründliche Folgenabschätzung durchgeführt werden, um festzustellen, ob tatsächlich ein Marktversagen vorliegt.
Ein wichtiger Aspekt für die Umstellung auf ZEV in Unternehmensflotten ist zudem die Notwendigkeit einer Infrastruktur, die den Bedürfnissen aller Verkehrsträger entspricht und öffentlich zugänglich ist.
Nicht zuletzt spielt die Preisentwicklung bei ZEVs eine entscheidende Rolle, bei der es zwischen kurz- und langfristig zu unterscheiden gilt. Derzeit lassen die Schätzungen der Fahrzeugpreise – wo verfügbar – einen erheblichen Anstieg erkennen, was die Flottenbetreiber vor Herausforderungen stellt. Es ist vorstellbar, dass eine erhöhte Produktion alternativer Antriebe langfristig zu einer besseren Erschwinglichkeit der Fahrzeuge führt. Allerdings ist weder das Zusammenspiel der Faktoren klar, noch ob der Endpreis mit den derzeit verfügbaren Fahrzeugen vergleichbar sein wird.

Vollständige Stellungnahme im PDF-Download