Infrastruktur-Pakt für Deutschland
Zukunftsinvestitionen stärken, Finanzierungsstrukturen reformieren, Prozesse beschleunigen
20.11.2025
Die Herausforderungen sind gewaltig: Allein in den Jahren 2025 bis 2030 müssen Investitionen in die Verkehrsinfrastrukturen in Höhe von 250 Milliarden Euro geleistet werden. Neben der Sanierung der Infrastrukturen geht es um die notwendige Resilienz und Digitalisierung sowie um Zukunftsinvestitionen für die Transformation.
Die Grundgesetzänderung hat den Weg dafür geebnet, dass mit der Errichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) außerhalb des regulären Bundeshaushalts zusätzliche Investitionsmittel für Zukunftsinvestitionen zur Verfügung stehen. Den Haushaltsplanungen zufolge werden davon auch die Verkehrsinvestitionen profitieren. Dies ist ein wesentlicher Schritt für die Sanierung und notwendige Resilienz der Verkehrsinfrastrukturen.
Kritisch sind die aktuellen Rahmenbedingungen, die einen schnellen Hochlauf der Investitionen behindern. Es gilt beim SVIK nachzubessern, privates Kapital zu hebeln, partnerschaftliche Ansätze voranzutreiben. Ebenso müssen die Strukturen für eine langfristige Finanzierungsgrundlage für die Verkehrswege sowie die Digitalisierung und Transformation des Sektors geschaffen werden, so wie dies schon vorbildlich in der Schweiz, in Österreich, Dänemark oder den Niederlanden der Fall ist. Und es geht um eine Beschleu nigung der Prozesse durch zeitgemäße Vergabeverfahren sowie eine schlanke Genehmigungspraxis. Das übergeordnete Ziel: Mit zukunftsfähigen Strukturen und zeitgemäßen Prozessen mehr Infrastruktur für jeden eingesetzten Euro realisieren.
Dafür müssen fünf Handlungsfelder angegangen werden:
1. Sondervermögen SVIK nachbessern, investive Handlungsfähigkeit wiederher stellen, Zukunftsinvestitionen stärken: Mit Blick auf die besondere Bedeutung der Verkehrsträger und ihrer Infrastrukturen für unsere Volkswirtschaft und auf die für Verkehrsinvestitionen belegten Multiplikatoreffekte sind diese Bereiche im SVIK zu priorisieren. Damit die Investitionsmittel ihre Hebelwirkung entfalten können, sind Nachbesserungen notwendig, am Errichtungsgesetz, in den Wirtschaftsplänen, im Haushaltsgesetz und im Haushaltsvollzug. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit und die Übertragbarkeit von Ausgabenresten müssen sichergestellt werden. Eine Investitionsquote von 15 Prozent im Kernhaushalt muss die Zielmarke für das Kriterium der Zusätzlichkeit sein.
2. Verkehrsinfrastrukturfinanzierung reformieren, Zielbilder und Infrastrukturpläne definieren, Planungssicherheit implementieren. Der Nachbesserungsbedarf am Bundeshaushalt und dem Errichtungsgesetz zeigt, wie hoch der Druck für eine Reform der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung ist. Für alle Verkehrsträger liegen gemäß Koalitionsvertrag bereits Konzepte vor, die nun dringend umgesetzt werden müssen. Zielbilder und Infrastrukturpläne müssen entwickelt, Finanzmittel langfristig gesichert werden. Für die Bundesfernstraßen geht es um direkte Mittelzuweisungen und die Kreditfähigkeit der Autobahn-GmbH, bei der Schiene stehen Infraplan und Schieneninfrastrukturfonds an. Die Wasserstraße braucht einen Infrastruktur-Pakt für Deutschland | Zukunftsinvestitionen stärken, Finanzierungsstrukturen reformieren, Prozesse beschleunigen 3 durchfinanzierten Finanzierungs und Realisierungsplan. Ebenso muss eine Lösung für die Hafeninfrastrukturen gefunden werden.
3. Private Investitionen hebeln, Investitionsklima und Partnerschaften stärken: Der Investitionshochlauf duldet keinen Aufschub, es besteht zeitgleich ein hoher Bedarf an Investitionen und Projektrealisierungskapazität bei allen Verkehrsträgern. Es muss gelingen, Projekte schneller und über den Lebenszyklus kostengünstiger umzusetzen und besser zu erhalten. Daher muss die Kompetenz der privaten Wirtschaft bei Planung, Bau und Betrieb von Infrastrukturen in Form von partnerschaftlichen Modellen und entsprechenden Anreizstrukturen aktiviert werden. Darüber hinaus geht es auch um die Hebelung privaten Kapitals und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen dafür.
4. Zügige Fertigstellung ermöglichen, Ausschreibungs- und Vergabeprozesse vereinfachen und beschleunigen: Die Ursachen für Verzögerungen von Infrastrukturprojekten sind in großen Teilen bereits vor Projektbeginn angelegt. Daher müssen bei Ausschreibung und Vergabe neue Wege eingeschlagen werden. Es geht u.a. um eine stärkere Standardisierung und Digitalisierung der Verfahren, die Bündelung von Projekten sowie die Stärkung der Multiprojektfähigkeit der Verwaltung. Aber es geht auch darum, für neue Verfahren und Vergabekriterien Rechtssicherheit zu schaffen und damit Innovation und Nachhaltigkeit einen Stellenwert zu geben, die Schnelligkeit der Fertigstellung als Kriterium zu ermöglichen und kooperative Verfahren zu etablieren.
5. Schneller werden: Bürokratielasten abbauen, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, Digitalisierungspotenziale ausschöpfen: Aktuell sind die Prozesse rund um die Planung, Genehmigung und den Bau von Infrastrukturen in Deutschland viel zu langsam. Der geplante pauschale Personalabbau von 8 Prozent u.a. in Behörden wie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung verschärft die Situation weiter. Diese hinlänglich bekannten Mängel gefährden den effizienten Einsatz des Sondervermögens und einen zügigen Investitionshochlauf, Infrastrukturprojekte werden verschleppt und verteuert. Die bisherigen Beschleunigungsgesetze haben Möglichkeiten geschaffen, die jetzt aktiv genutzt und von der Leitungsebene freigegeben werden müssen. Weitere Maßnahmen sind u.a. Stichtagsregelungen, eine stärkere Parallelisierung der Prozesse, die Etablierung der Plangenehmigung
als Regelverfahren, die Reform des materiellen Umweltrechts und die Vereinfachung von Verfahren zur Infrastrukturinbetriebnahme. Der Koalitionsvertrag und der Deutschlandpakt zeigen bereits die Prioritäten für beschleunigte Verfahren und Bürokratieabbau auf. Jetzt muss es um eine zeitnahe Umsetzung gehen. Ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das die erforderlichen Maßnahmen bündelt, ist ein wichtiger erster Schritt.
Die vor uns liegenden Herausforderungen machen ein schnelles, vorausschauendes und verbindliches Handeln nötig. Dies alles geht nur in einem gemeinsamen Kraftakt von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, einem Infrastruktur-Pakt für Deutschland. Das DVF und seine Mitgliedsunternehmen stehen als verlässliche Partner zur Verfügung, um diesen Weg gemeinsam zu beschreiten.