Positionspapier von Verbänden der Verkehrs- und Energiebranche: RFNBO-Anwendung im Straßenverkehr ambitioniert ausgestalten und damit Markthochlauf anreizen
24.11.2025
Die derzeit laufenden Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung über die Ausgestaltung eines „Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote“ nehmen wir zum Anlass, um als Verbände der Energie- und Verkehrsbranche sowie als Vertreter der Verbraucherinnen und Verbraucher folgende Position zu verdeutlichen:
Die aktuelle Berichterstattung, wonach nur sehr niedrige nationale Unterquoten für strombasierte Kraftstoffe geplant seien, erfüllt uns hinsichtlich des politisch gewollten und zur Defossilisierung des Verkehrssektors notwendigen Hochlaufs dieser Kraftstoffe mit Sorge. Diese Quote ist maßgeblich, um den Markthochlauf von strombasierten synthetischen Kraftstoffen wie Wasserstoff, E-Fuels, E-Methanol, E-Methan/E-LNG etc. anzureizen. Die nationale RED-Umsetzung sollte hierbei auch im Zusammenhang mit anderen Regulierungen gesehen werden (unter anderem die Ausgestaltung der europäischen RED selbst), die als Rahmenbedingungen notwendig sind, um Investitionen in RFNBO anzureizen und somit den Markthochlauf zu ermöglichen.
Wir begrüßen die Erhöhung der Strafzahlungen bei Nichterfüllung der RFNBO-Quoten sowie die langfristige Perspektive bis 2040. Des Weiteren begrüßen wir, dass es getrennte Quoten und Anrechnungen von RFNBOs, fortschrittlichen Biokraftstoffen und von elektrolytischem, kohlenstoff-armen Wasserstoff gibt.
Unsere Forderungen sind:
- Die in den Medienberichten zu einer Entwurfsfassung des Gesetzes genannten Mengenquoten für RFNBO von 1,2 % im Jahr 2030 und lediglich 4 % im Jahr 2040 sehen wir als deutlich zu niedrig an. Andere EU-Mitgliedsländer sind deutlich ambitionierter: Finnland hat bereits 4 % im Jahr 2030 für den Straßenverkehr beschlossen. Spanien und Belgien beraten über 2 % im Jahr 2030. Die Werte liegen unterhalb des Referentenentwurfs der Verbändeanhörung, welcher 1,5 % im Jahr 2030 und 12 % im Jahr 2040 vorgesehen hatte. Durch die fortschreitende Elektrifizierung des Straßenverkehrs reduzieren sich die Energiebedarfe deutlich. Umso stärker sollten die RFNBO 2 steigen, um eine wachsende, absolute Nachfrage zu garantieren. Zugleich wurden Quoten für Biokraftstoffe deutlich erhöht, wie beispielsweise für fortschrittliche Bio-Kraftstoffe in 2030 von 3 % auf 9 %, was wir grundsätzlich begrüßen.
- Wir schlagen vor, deutliche höhere RFNBO-Quoten vorzusehen: Wir plädieren für eine RFNBO-Mindestquote im Straßenverkehr von mindestens 5 % im Jahr 2030. Dies würde einen Bedarf von ca. 2,3 Mrd. Litern RFNBO auslösen. Für das Jahr 2040 sollte eine RFNBO-Mindestquote von mindestens 24 % gelten, um die Defossilisierung der Bestandsflotten deutlich voranzubringen. Je früher der Hochlauf eingeleitet wird, desto eher können größere Anlagen und damit verbundene Größenvorteile und Skaleneffekte realisiert werden. Gerade grünstrombasierte E-Fuels können einen entscheidenden Beitrag leisten und ermöglichen, dass Bestandsfahrzeuge einen merklich erhöhten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr leisten können.
- Die Industrie steht bereit, diese Ziele zu erreichen. Weltweit sind mehr als 300 RFNBO-Projekte mit einer möglichen Produktionskapazität von über 20 Mrd. Liter für das Jahr 2030 für den Verkehrssektor angekündigt. Viele dieser Projekte nutzen Technologien deutscher Hersteller. Auch das Erreichen der Ziele der nationalen Wasserstoffstrategie ist abhängig von der RFNBO Quote im Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote.
- Der zeitnahe, verlässliche Hochlauf von strombasierten Kraftstoffen ist auch ein wichtiges Verbraucherschutzthema. Trotz wachsender Bedeutung der Elektromobilität werden in den kommenden Jahrzehnten noch Millionen von Verbrennungsmotorfahrzeugen den Bestand prägen und einen maßgeblichen Teil der Fahrleistung erbringen. Sie sollen und müssen über erneuerbare Kraftstoffe in die Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor eingebunden werden.
Vollständiges Positionspapier als PDF-Download unten