Luftverkehrsteuer für nachhaltige Flugkraftstoffe verwenden
19.06.2024
Das DVF hat das Meinungsforschungsinstitut Civey mit einer Repräsentativbefragung beauftragt zu der Frage "Sind Sie der Meinung, dass die Einnahmen auf der Luftverkehrsteuer zur Förderung sauberer Flugtreibstoffe verwendet werden sollten?"
Eine große Mehrheit, fast 70 Prozent der Befragten, hat sich dafür ausgesprochen, die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer zur Förderung nachhaltiger Flugtreibstoffe zu verwenden. 50 Prozent sprachen sich mit "Ja, auf jeden Fall" und knapp 19 Prozent mit "Eher ja" dafür aus. Nur 7 Prozent beantworteten die Frage mit "Eher nein", etwas über 9 Prozent mit "Nein, auf keinen Fall". Über 16 Prozent waren unentschlossen.
Insgesamt ist das Ergebnis ein sehr klares Signal an die politischen Entscheidungsträger. Auch das DVF fordert, die Mittel gezielt für alternativeFlugkraftstoffe einzusetzen und damit den Luftverkehr auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Die seit 2011 bestehende Luftverkehrsabgabe wurde in Deutschland als Steuer umgesetzt. Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Somit fehlt ein verbindlicher Finanzierungskreislauf für Klimaschutzmaßnahmen in der Luftfahrt. Für das Jahr 2023 haben laut statistischem Bundesamt rund 74,9 Millionen Fluggäste über die Luftverkehrsteuer stattliche 1,5 Milliarden Euro an den Fiskus gezahlt. Da der Bund die Steuersätze zum Mai angehoben hat, dürften die jährlichen Einnahmen künftig zwei Milliarden Euro und mehr betragen.
Das DVF fordert:
- Kurzfristig stehen in sehr begrenztem Umfang nur alternative Kraftstoffe aus biogenen Quellen zur Verfügung. Der Gesetzgeber hat die dafür zulässige Rohstoffbasis allerdings sehr eng gefasst. Dieser so genannte „Feedstock“ muss erweitert werden, damit in Europa mehr nachhaltiges Bio-Kerosin produziert werden kann.
- Synthetisches Kerosin, das auf Basis von grünem Strom produziert wird, gibt es bislang nur im Labor. Das Angebot von E-Kerosin muss erst geschaffen werden. Darum sollte die Bundesregierung die bestehende Regelung für E-Kerosin im Bundesimmissionsschutzgesetz an die eindeutige Vorgabe der EU-Verordnung anpassen und auf eine noch höhere nationale Quote für E-Fuels in der Luftfahrt verzichten.
- Damit in Europa Produktionsanlagen für E-Fuels aufgebaut werden, muss die Verlässlichkeit für Investoren erhöht werden. Das betrifft z. B. die Zulässigkeit von CO2 aus industriellen Punktquellen, welche die EU bislang nur bis circa 2040 festgelegt hat. Die EU muss Planungssicherheit für einen deutlich längeren Zeitraum schaffen.
- Die geplanten Förderprogramme eK-Invest und PtL-Kero für die E-Kerosin-Versorgung müssen in die Tat umgesetzt werden. Außerdem sind zusätzliche Maßnahmen zur Absicherung der Investitionsrisiken erforderlich. In Betracht kommen z. B. zinsgünstige Nachrangdarlehen der KfW, Öffentlich-Private-Partnerschaften oder anderweitige Garantien für Offtake-Agreements.
- Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer müssen für den Klimaschutz in der Luftfahrt eingesetzt werden. Diese Vorgehensweise hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart.
- Mittelfristig sollten die Mehrkosten für SAF durch eine einheitliche Klimaschutzabgabe auf EU-Ebene gedeckt werden. Die Abgabe muss strikt an den Verwendungszweck „SAF“ gebunden sein und für alle Airlines gelten. Die Höhe der Abgabe sollte von der Distanz zum Reiseziel abhängen, aber unabhängig vom Umsteigeort sein. Damit wird Wettbewerbsverzerrungen vorgebeugt und nachhaltiger Flugkraftstoff kann zum Preis von konventionellem Flugkraftstoff in der EU in Umlauf gebracht werden.
- Die EU und die Bundesregierung müssen die SAF-Regulierung so weiterentwickeln, dass daraus kein Schaden für die heimischen Luftverkehrsunternehmen entsteht.