AGVO stellt Unsicherheit für Häfen dar

Häfen und Umschlagsbetriebe im sehen sich trotz abgeschlossener EU-Hafenverordnung weiterhin Risiken gegenüber. Grund ist die Beihilfepolitik der EU-Kommission und die aktuelle Revision der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Das Europäische Parlament und der Rat haben nach 15 Jahren Diskussion das Kapitel »Port Package« mit bestimmten Änderungen zugestimmt und die EU-Hafenverordnung damit im Prinzip abgeschlossen. Anlass zur Sorge besteht dennoch, weil die Vorschläge der Generaldirektion Wettbewerb zur Revision der AGVO zumindest in Teilen in Widerspruch zu dieser bewährten Aufgaben teilung stehen.

Das DVF ist daher gemeinsam mit anderen Verbänden aktiv geworden und hat die EUInstitutionen über die Problematik informiert. Die Kontrolle von Beihilfen, die in den EU-Mitgliedstaaten an Unternehmen gewährt werden, ist eine wichtige Errungenschaft. Auch die Zielsetzung, den bürokratischen Aufwand durch die Notifizierungspflicht zu reduzieren, begrüßt das DVF. Große Sorgen bereitet dem DVF allerdings die sehr weitgehende Interpretation der Generaldirek tion Wett bewerb, wonach die hafenbezogenen öffentlichen Tätigkeiten als beihilferelevant anzusehen seien. Wir sind der Meinung, dass es keine Beihilfe darstellt, wenn Bund oder Länder Autobahnen oder Schienenwege bauen, die mit See- oder Binnen häfen verbunden sind. Auch Unterhaltungsbaggerungen, mit denen die Zufahrtenfreigehalten werden, sind für die Hafen städte ein unabdingbarer Teil der Daseinsvorsorge. Es kann nicht gewollt sein, den Beihilfebegriff so extensiv auszulegen, dass Investitionen der Mitgliedsstaaten, die der Leistungsfähigkeit der allgemeinen Verkehrsinfrastruktur dienen, gegenüber der EU-Kommission gerechtfertigt werden müssen und dadurch zusätzlich verzögert und womöglich verhindert werden.

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