Fahrrinnenanpassungen Elbe und Weser notwendig
Die Elbvertiefung hat nicht nur Auswirkungen unmittelbar auf die Arbeitsplätze im Hafen Hamburg, sondern ist von entscheidender nationaler Bedeutung, so die Meinung des DVF.
Mit der Elbvertiefung soll ermöglicht werden, dass Schiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Metern tidenunabhängig den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen auf der Flutwelle Schiffe mit 14,50 Metern Tiefgang die Elbe passieren können. Dazu muss die Fahrrinne auf einigen Abschnitten der Elbe vertieft oder verbreitert werden, so dass die Begegnung von zwei großen Containerschiffen möglich wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar 2017 entschieden, dass erneut planerische Nachbesserungen erforderlich sind, um die Fahrrinnen der Elbe seewärtig anzupassen. „Angesichts der schon jetzt enorm langen Vorlaufzeit des Projektes hätten wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht. Die Elbvertiefung ist für den Hafen– und Logistikstandort Deutschland von größter Bedeutung. Insofern ist es gut und wichtig, dass das Gericht die verkehrliche Notwendigkeit nochmals bestätigt hat. Künftig müssen so wichtige Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland sehr viel schneller gebaut werden“, bewertete der DVF-Präsidiumsvorsitzende Dr. Ulrich Nußbaum das Urteil.
Warenströme und damit die Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Logistikkette würden auf ganz Deutschland wirken. „Wie gut das künftig im Falle des Hamburger Hafens gelingt, hängt auch von den Verantwortlichen ab, die nun aufgerufen sind, die gerichtlichen Auflagen schnell umzusetzen“, so Nußbaum.