Nationales Hafenkonzept prioritär und zügig umsetzen

Die Bundesregierung muss die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Hafenstandort konsequent stärken. Dazu verfügt der Bund mit dem Nationalen Hafenkonzept über ein geeignetes Instrument.

Das fortgeschriebene Nationale Hafenkonzept definiert wichtige strategische Orientierungspunkte für die Maßnahmen des Bundes in den kommenden Jahren. Entscheidende Verbesserungen sind aber nur möglich, wenn die umfangreichen Maßnahmen des Konzepts klar priorisiert und schnell umgesetzt werden.

Auf der ersten Sitzung der Steuerungsgruppe zur Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzepts hatte sich das DVF für die Fixierung und Umsetzung gemeinsamer Prioritäten ausgesprochen.

  • Sicherung der notwendigen Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen ohne weiteren Zeitverzug

  • Unterstützung zur digitalen Vernetzung und Innovation

  • Abwendung von internationalen Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere durch die EU-Hafen und Beihilfepolitik

  • Stärkung der Nachhaltigkeit der Häfen durch technologische Maßnahmen

Auf den Sitzungen des DVF-Lenkungskreises Häfen und Schifffahrt haben auch die Ländervertreter sehr deutlich gemacht, dass sie die Fixierung dieser Prioritäten für dringend erforderlich halten. Die Einzelmaßnahmen werden nun in vier prioritären Bereichen – nämlich Infrastruktur, Flächensicherung, Beihilfepolitik sowie Sicherung von Qualifizierung und Arbeitskräften – zusammengefasst. Im Dezember 2016 hat die Steuerungsgruppe darüber einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Das BMVI hat bereits eine Maßnahme vollzogen und die neue Förderrichtlinie für innovative Hafentechnologien (IHATEC) am 8. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Das Nachfolgeprogramm von ISETEC ist mit 64 Millionen Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2020 dotiert. Erhöhung der Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit, sowie für die künftige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Häfen hat die digitale Vernetzung eine große Bedeutung. Sie kann aber die Verbesserung der physischen Verkehrsinfrastruktur keinesfalls ersetzen. Die Anpassung der seewärtigen Zufahrten, der Hinterlandanbindungen und der Wasserstraßeninfrastruktur bleibt unverzichtbar und äußerst zeitkritisch. Die entsprechenden Projekte müssen vom Bund mit höchster Priorität realisiert werden.

Nationales Hafenkonzept 2015 für See- und Binnenhäfen zum Download