DVF fordert Änderungen an PSI-Richtlinie der EU-Kommission

EU-Pläne für Datenfreigabe bringen Wettbewerbsnachteile für öffentliche Unternehmen

DVF fordert Änderungen an PSI-Richtlinie der EU-Kommission

Berlin, 7. Dezember 2018 – Über die sogenannte PSI-Richtlinie will die Europäische Kommission alle Unternehmen, die unter signifikantem öffentlichen Einfluss stehen, dazu verpflichten, wichtige Daten öffentlich freizugeben. Dadurch drohen Wettbewerbsverzerrungen, denn private Unternehmen sind diesem Regime nicht unterworfen. Das DVF setzt sich deshalb für ein „Level-Playing-Field“ ein und fordert, die im Einvernehmen mit der gesamten Branche bereits verbindlich festgelegten Datensätze aus der so genannten delegierten EU-Verordnung 2017/1926 auch bei der PSI-Richtlinie als Rahmen festzulegen.

Was ursprünglich gut gemeint war – eine Open-Data-Plattform, in die private und öffentliche Unternehmen ihre Daten einspeisen – wird durch die PSI-Richtlinie nun in die falsche Richtung gedreht: Die Public Sector Information (PSI)–Richtlinie verpflichtet nunmehr ausschließlich öffentliche Unternehmen, ihre Daten in großem Umfang freizugeben. So können sich auch internationale „Datenkraken“ am – teils sensiblen – Datenschatz bedienen, ohne dass ein Mehrwert von ihnen an die Allgemeinheit zurückfließt. Von der PSI-Richtlinie sind im Verkehrsbereich der öffentliche Personennahverkehr, die meisten deutschen Flughäfen und Häfen sowie die Deutsche Bahn betroffen.

DVF-Geschäftsführerin Dr. Heike van Hoorn mahnt eindringlich, diese Richtlinie an die bereits im Konsens mit der Verkehrsbranche ausgearbeitete delegierte EU-Verordnung 2017/1926 anzupassen: „Momentan stehen sich die PSI-Richtlinie der EU-Generaldirektion für den digitalen Binnenmarkt (GD CONNECT) und die delegierte Verordnung aus dem Verkehrsressort der EU gegenüber. Leider haben unsere Gespräche in Brüssel gezeigt, dass für die Auswirkungen dieser Richtlinie auf den Mobilitätssektor wenig Verständnis herrscht.“

Zwei Kernprobleme bestehen laut DVF-Chefin für die betroffenen Unternehmen: „Erstens geht es der EU-Kommission vor allem um die veredelten „High Value“-Datensätze der Unternehmen. Zweitens sind exklusive Rechte an den Daten verboten, das heißt, Unternehmen können sie nicht als Mehrwert in eine unternehmerische Partnerschaft einbringen. Schlimmer noch: Wettbewerbsrelevante Daten wie Fahrgastströme können künftig an Wettbewerber gehen, ohne dass diese selbst im Gegenzug zur Offenlegung ihrer Daten verpflichtet sind – ein klarer Wettbewerbsnachteil für den ÖPNV und andere öffentliche Verkehrsakteure wie die öffentlichen Hafen- und Flughafenbetriebe.“

Van Hoorn: „Wir unterstützen das bisherige Vorgehen der EU-Kommission, Mobilitätsdaten aus allen Bereichen verfügbar zu machen. Ab 2019 werden verkehrsträgerübergreifend Fahrplandaten und Mobilitätsinformationen als Open Data zur Verfügung stehen, daran haben alle Verbände und Verkehrsunternehmen mitgearbeitet. Für den Mobilitätssektor muss daher die delegierte Verordnung 2017/1926 maßgeblich sein und als Leitplanke auch in die PSI-Richtlinie einbezogen werden.“