EU erweitert Einspruchsmöglichkeiten bei Bauvorhaben – so bleibt Planungsbeschleunigung ein Lippenbekenntnis

EU will Ausweitung bei Umsetzung der Aarhus-Konvention:

@Hochtief Aktiengesellschaft
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Berlin, 1. September 2021 – Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) zeigt sich enttäuscht über die heutige Empfehlung des EU-Umweltausschusses zur sogenannten Aarhus-Konvention, wonach Einspruchsmöglichkeiten zu Entscheidungsverfahren bei Gerichten in Umweltangelegenheiten erweitert werden. Nach Auffassung des DVF eröffnet dies weitere Verzögerungsmöglichkeiten bei Bauvorhaben von dringend benötigten Infrastrukturen im Verkehrs-, Energie- und Kommunikationssektor.

DVF-Präsidiumsvorsitzender Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner dazu: „Einspruchsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Planungs- und Genehmigungsverfahren sind in unserer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar. Darum ist bei Bauprojekten eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, verbunden mit einer verbindlichen Einigung aller Stakeholder, notwendig. Nur so lassen sich später Verzögerungen ausschließen. Mit der von der EU angestrebten erweiterten Umsetzung der Aarhus-Konvention wird jedoch das Gegenteil erreicht: Das Verbandsklagerecht wird erweitert, damit werden weitere nicht betroffene Gruppen in das Verfahren einbezogen. Gleichzeitig verzichtet man auf eine Stichtagsregelung für Einwände und einen juristischen Redaktionsschluss hinsichtlich der anzuwendenden Rechtsgrundlage, wie sie das DVF fordert. Damit drohen ständig neue Verzögerungen im laufenden Verfahren.“

Klinkner fordert daher die EU, aber auch die künftige Bundesregierung auf, der notwendigen Planungs- und Baubeschleunigung mehr Gewicht zu verleihen:

„Der Klimaschutz, die Transformation des Mobilitäts- und Energiesektors und auch die Digitalwende erfordern schnelles Handeln. Es geht um neue Infrastrukturen, den Ausbau von Wind- und Solarenergie ebenso wie Funkmasten und Leitungsnetze. Darum setzen wir uns seit Jahren für eine Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ein. In den letzten Jahren hat der Bund erfreulicherweise vier Beschleunigungsgesetze auf den Weg gebracht. Diese müssen jetzt um Stichtagsregelung und Redaktionsschluss ergänzt werden, damit die Beschleunigung nicht nur ein politisches Lippenbekenntnis bleibt. Die nun vorgeschlagenen Änderungen der Aarhus-Konvention sind kontraproduktiv. Ich appelliere an den Bund, sich auch in Brüssel für angemessene Klagebefugnisse einzusetzen. Ansonsten bleiben Wirtschaft und Klimaschutz gleichermaßen auf der Strecke“, so Klinkner.